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Alexander Ulrich
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Frage von Heike M. •

Frage an Alexander Ulrich von Heike M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ulrich,

im Dezember letzten Jahres habe ich eine Wohnung in meinem Haus an einen Syrer vermietet, der an der TU Kaiserslautern seinen Master im Studiengang Bauingenieurwesen absolviert hat. Sein Studium begann er vor dem Krieg. Seine Eltern unterstützten ihn finanziell. Dann brach der Krieg aus und seine Heimatstatt Aleppo ist, wie wir alle wissen, zerstört. Er kann nicht zurück. Seine Aufenthaltserlaubnis gilt noch bis Mai 2017. Das heißt, er hat aufgrund dieses Titels keinen Anspruch auf finanzielle Hilfe vom deutschen Staat. Ist ja auch soweit in Ordnung. Allerdings hat seine Familie alles verloren, die Mutter ist in die Türkei geflüchtet, eine Schwester flüchtete dieses Jahr nach Frankfurt. Von Juni bis Dezember 2015 wurde er übergangsweise vom VDI (Verein deutscher Ingenieure) finanziell unterstützt. Ab Januar 2016 bekam er keinerlei finanzielle Mittel mehr. Er hat also seitdem keine Miete mehr zahlen können. Zeitgleich stellte er einen Flüchtlingsantrag, was eigentlich widerum heißt, er darf nicht arbeiten, so lange nicht darüber entschieden ist. Trotzdem hat er es versucht und sich bei ettlichen potentiellen Arbeitgebern beworben. Alle lehnten ab, weil sein Aufenthalt zum einen nur noch bis Mai 2017 gewährt ist und zum anderen, er aufgrund seines noch laufenden Asylverfahrens nicht arbeiten darf. Auf eine Anerkennung als Flüchtling wartet er seit nunmehr 9 Monaten. Der junge Mann ist seitdem mittellos. Er bekommt von nirgendwo Geld. Ich selbst bin Mutter von 4 Kindern und kann mir keinen Mieter leisten, der nicht zahlt. Wenn ich ihn aber vor die Tür setze, wird er obdachlos. Können Sie hier irgendwie helfen? Ich befürchte fast,es handelt sich um einen Einzelfall, bei dem zwei Gesetzeslagen zeitgleich greifen und somit dem Mann weder eine Grundversorgung, noch eine Möglichkeit zur Selbstversorgung geben.

Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Müller

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BSW

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Da uns hier ein ganz konkreter Einzelfall vorliegt, möchte ich Sie bitten schnellstmöglich eine kompetente Beratungsstelle (wie z.B. Beirat für Migration und Integration) in Ihrer Umgebung aufzusuchen. Ich kann nur Spekulationen abgeben, womit ihnen nicht geholfen wäre. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine juristische Beratung anbieten kann und darf.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ulrich

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