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Alexander Ulrich
BSW
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Frage von Simon E. •

Frage an Alexander Ulrich von Simon E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Ulrich,

Ich wende mich an Sie, da Sie Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union sind und nicht den "etablierten" Parteien angehören.

Zur Zeit wird in den Medien diskutiert, wer der nächste EU-Kommissar sein wird, den Deutschland in die Kommission entsenden wird.

Trotz mehrfacher Suche im Netz konnte ich bis jetzt noch nicht herausfinden, wie genau der EU-Kommissar benannt wird.

SPD und CDU streiten sich um den Kommissar, es ist von irgendwelchen Kuhhandeln die Regel usw.

Gibt es dort irgendeine demokratisch legitimierte Regelung, welche Partei seinen Kandidaten in die Kommission schicken darf?

Vielen Dank für Aufklärung

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Eichhorst,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da die EU ein Staatenverbund ist und das Europäische Parlament nicht dieselben Rechte wie etwa der Deutsche Bundestag genießt, laufen die Absprachen in Brüssel regelmäßig am Kamin bzw. in Hinterzimmern der Regierungen.

Der deutsche EU-Kommissar wird von der Regierung "verabredet". Ein geordnetes Verfahren hierfür gibt es nicht, die SPD hat jedoch aufgrund ihres schlechten Abschneidens bei den Europawahlen bereits ihren Verzicht gegenüber der CDU angedeutet. Wenn es schlecht läuft, bekommt Deutschland dann Friedrich Merz als EU-Kommissar. Er steht für alles was die gegenwärtige Wirtschaftskrise verursacht hat: Deregulierung der Finanzmärkte und Enteignung der Arbeitnehmer/innen.

Das genaue Verfahren zur Bestimmung der EU-Kommission entnehmen sie hier
http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/nice_treaty/nice_treaty_commission_de.htm

Wichtig ist dass das Europäische Parlament den Vorschlag des Rates der Staats- und Regierungschefs nur zustimmen oder ablehnen kann. Eine Ablehnung hat also immer einen sehr hohen Preis, das Parlament bleibt daher schwach. DIE LINKE. fordert dass das Europäische Parlament die EU-KOM direkt benennen bzw. selbst Gesetze initiieren kann.

Dies ist bisher nicht möglich und wird mit dem Vertrag von Lissabon auch so bleiben (d.h. das EP muss immer darauf hoffen, das die EU-KOM eine Initiative vorlegt.) Da die Öffentlichkeit in Europa schwächer ist als auf nationaler Ebene, spielen Regierungen auch häufig über Bande. Sie üben Druck auf die EU-Kommission aus eine Initiative zu starten, die das Europäische Parlament dann nur als Ganzes bzw. nach einem komplizierten Vermittlungsverfahren annehmen oder ablehnen kann. Die Beratungsfristen des Bundestages sind aber häufig zu kurz um eine kritische Öffentlichkeit herzustellen. So hatte die Dienstleistungs-Richtlinie im Jahre 2005 das Verfahren im Bundestag bereits durchlaufen, bevor es zu massiven Protesten kam.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit den besten Grüßen,

Alexander Ulrich

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