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Alexander Throm
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Frage von Luca Tom P. •

Wie möchten Sie in Zukunft die Verbreitung terroristischer Inhalte in sozialen Netzwerken vermeiden?

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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, an dem sich Terroristen organisieren und ihren Hass und ihre Hetze verbreiten können dürfen. Deshalb war es bereits der CDU-geführten Vorgängerregierung ein wichtiges Anliegen, dass die EU-Mitgliedstaaten erstmals ein EU-weites Instrument an die Hand bekommen, um wirksam gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vorzugehen. Unter maßgeblicher Beteiligung der deutschen Ratspräsidentschaft konnte hierzu Ende 2020 ein Verhandlungsdurchbruch auf EU-Ebene erzielt und eine Verordnung auf den Weg gebracht werden.

Um die Verpflichtungen aus der Verordnung zu erfüllen, sind jedoch noch einige Durchführungsbestimmungen auf nationaler Ebene nötig. Diese sollen in Deutschland im sogenannten Terroristische-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz (TerrOIBG) umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem um Regelungen zu Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden sowie zur nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen. So wird das Bundeskriminalamt unter anderem als zuständige Behörde benannt, um Anordnungen zur Entfernung von terroristischen Inhalten zu erlassen und zu überprüfen.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben den Gesetzentwurf genau geprüft und können guten Gewissens zustimmen. Aus meiner Sicht ist das TerrOIBG ein wichtiger Schritt zur effektiveren Bekämpfung von terroristischen Online-Inhalten, die zu Radikalisierung und damit letztlich auch zur Begehung terroristischer Anschläge führen können.

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