Frage von Leo H. •

Welche Position wird die CDU zur pauschalen Beihilfe für Bundesbeamten in künftigen Koalitionsverhandlungen einnehmen?

Beamte können aus unterschiedlichen Gründen gesetzlich krankenversichert sein, seien es eigene Vorerkrankungen oder Vorerkrankungen der eigenen Kinder. Es widerspricht der Fürsorgepflicht des Staates, wenn bestimmte Beamte, die privat krankenversichert sind, Beihilfe erhalten, während andere, die gesetzlich krankenversichert sind, Beihilfe derzeit gänzlich verwehrt bleibt. Häufig kommt für diese Mitarbeiter von Bundesbehörden eine Beamtenlaufbahn durch diesen finanziellen Aspekt praktisch nicht in Frage. Viele, darunter auch CDU-regierte Bundesländer haben sich veränderlichen Lebensrealitäten bereits angepasst und ermöglichen ihren Mitarbeitern bereits eine pauschale Beihilfe.

Wie plant die CDU sich hierzu zu positionieren? Wird die Umsetzung der pauschalen Beihilfe bei möglichen Koalitionsverhandlungen gefordert werden? In der Vergangenheit wurde dieses Projekt aufgrund einer fehlenden verbindlichen Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht angegangen.

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CDU

Sehr geehrter Herr H.

ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass auch Beamten mit Vorerkrankung eine bezahlbare Gesundheitsversorgung offenstehen muss. Das gleiche gilt für ihre Angehörigen, die eventuell Vorerkrankungen haben. Die Modelle einiger Bundesländer, eine pauschale Beihilfe auch für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu leisten, ist uns bekannt. Wir sehen aber auch, dass nur relativ wenige Landesbeamte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 

Für Beamte mit Vorerkrankungen haben sich die Privaten Krankenversicherungen (PKV) verpflichtet, niemanden aufgrund seiner Vorerkrankungen abzulehnen und den Risikoaufschlag auf maximal 30 Prozent zu beschränken (sogenannte Öffnungsklausel, die auch den Angehörigen offensteht). Im Ergebnis haben sich die PKV damit einen Kontrahierungszwang auferlegt. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg der sinnvollste für alle Beteiligte ist, da die Systematik der Beihilfe auf die PKV zugeschnitten ist. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden muss. Gerne verweise ich auf die weiteren Informationen in der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die  Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“ (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf).

Ich persönlich bin der Auffassung, dass für den Fall, dass eine Versicherung bei der PKV dennoch nicht in Betracht kommt, auch eine Versicherung in der GKV mit festem Zuschuss seitens des Dienstherrn möglich sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm

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