Warum müssen die Klima-Kleber die von ihnen ausgelösten Einsätze von Polizei usw. nicht bezahlen? Abgesehen von den erwähnten Gesetzes-Iniziativen sollte es genug andre Maßnahmen geben.
Sehr geehrter Herr N.,
ich bin der Auffassung, dass die Klimaaktivisten für von ihnen ausgelöste Einsätze finanziell aufkommen müssen.
Soweit das Versammlungsrecht anwendbar ist, gilt der Grundsatz der Polizeifestigkeit von Versammlungen. Polizeiliche Maßnahmen können dann nur auf Grundlage versammlungsrechtlicher Vorschriften getroffen werden. Diese sehen jedoch keine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Kostenerstattung vor, da eine entsprechende Kostentragungspflicht nach der Rechtsprechung den Schutz der Versammlungsfreiheit unterlaufen würde.
Wenn jedoch eine Versammlung vollziehbar verboten oder aufgelöst wurde oder es zum Ausschluss einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer kam, kommen gegen die betroffenen Personen auch Maßnahmen nach dem Polizeigesetz und gegebenenfalls entsprechende Kostenfolgen in Betracht.
Laut einer Presseanfrage von April 2023 hat die Polizei Baden-Württemberg für Einsätze im Zusammenhang mit Eingriffen in den Straßenverkehr durch die Gruppierung „Letzte Generation“ seit 2022 bislang 147 Gebührenbescheide in Höhe von insgesamt rund 15.560 Euro erlassen. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung wurden weitere Gebührenstellungen geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm