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Alexander Throm
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Frage von Barbara L. •

Sehr geehrter Herr Throm, wie bringen Sie die in Ihrer letzten Antwort propagierten Rückweisungen mit dem grundgesetzlichen Asylrecht überein? Wie sollen die nötigen Grenzkontrollen finanziert werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

das im Grundgesetz genannte Grundrecht auf Asyl als Schutz vor politischer Verfolgung findet auf Menschen, die über den Landweg aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder sicheren Drittstaaten – und dazu zählen Deutschlands Nachbarländer definitiv – einreisen, keine Anwendung. Hier sieht der zweite Absatz des Art 16a GG richtigerweise einen Ausschluss vor. Die Finanzierung der Grenzkontrollen ist eine Frage der Prioritätensetzung einer neuen Bundesregierung und erfolgt über den Haushalt der Bundespolizei.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm

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