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Alexander Throm
CDU
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Frage von Steffen R. •

Schattenmacht Schufa: Wer stoppt die Datenkrake? Jetzt will die Bundesregierung die Macht der Wirtschaftsauskunfteien beschränken. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Throm,

ich appelliere daher an Sie in Ihrer Position als Abgeordneten, sich im
Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, die Bedenken und Interessen der
Verbraucher*innen sowie die Europäische Rechtsprechung im Gesetzesentwurf stärker zu gewichten. Es wäre aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, dass § 34 – will er die
europäische Rechtsprechung urteilsstimmig abbilden – deutlich macht, dass das Interesse der betroffenen Person das Interesse an der Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse regelmäßig überwiegt.

Quellen:

https://www.ardmediathek.de/video/reschke-fernsehen/schattenmacht-schufa-wer-stoppt-die-datenkrake/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjQtMDItMTUtMjMtMzU

https://share.ard-zdf-box.de/s/m5N4W92emF53qX6

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Nachricht! Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will. Die Regelung des § 34 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die sich auf den Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung gründet, soll sicherstellen, dass Personen gegenüber Unternehmen einen durchsetzbaren Anspruch auf Auskunft auf die dort über sie gespeicherten personenbezogenen Daten haben. Im neuen Entwurf sind dazu allerdings auch Einschränkungen vorgesehen, insbesondere wenn durch die Datenauskunft Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Verantwortlichen oder Dritten offenbart würden und das Geheimhaltungsinteresse das Auskunftsinteresse überwiegt. Ich halte die Einschränkungen grundsätzlich für nachvollziehbar. Wenn die erfragte Information Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft, kann dies ein wichtiger Faktor für Unternehmen sein.

 

Allerdings schafft es die Ampel nicht, mit dieser Änderung für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen. Mit der festgelegten Abwägung zwischen Interessen des Unternehmens und denen der Betroffenen geht die Bundesregierung einerseits über europäischen Vorgaben in der Datenschutzgrundverordnung hinaus. Andererseits legt sie nicht näher dar, wann besonders bedeutende Interessen des Unternehmens konkret betroffen sein können. Dadurch entstehen sowohl für die Unternehmen als auch für die Verbraucher Rechtsunsicherheiten. Es sind durch diese ungeklärten Fragen diverse Probleme in der praktischen Umsetzung zu erwarten, sollte der Entwurf so verabschiedet werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung diese Kritik, die auch von vielen Sachverständigen geäußert wurde und wird, nicht bereits im Kabinettentwurf aufgegriffen und die Regelung geschärft hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm

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