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Alexander Throm
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Frage von Dennis F. •

Rückwirkende Zahlung für die amtsangemessene Alimentation (alimentativer Ergänzungszuschlag): Ist es korrekt, dass es für die Beamten auch Rückwirkende Zahlungen gibt wie in den anderen Bundesländern?

Sehr geehrter Herr Throm,

der Referentenentwurf sieht vor zum 01.07.2023 zu greifen. Ist es korrekt, dass es für die Beamten auch Rückwirkende Zahlungen gibt wie in den anderen Bundesländern?
Ich bin der Meinung, dass der Bund zum 01.06.2021 die Einspruchsfrist ausgesetzt hatte. Bedeutet dies eine Rückwirkende Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt?
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Beantwortung dieser Frage.

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Bei dem „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ handelt es sich bisher lediglich um einen Referentenentwurf, der in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt ist. Darauf verweist das Bundesministerium des Innern und für Heimat auch auf seiner dazugehörigen Überblicksseite:  https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html.

Zwischenzeitlich wurde die Verbändeanhörung abgeschlossen. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Vor diesem Hintergrund ist es unüblich, sich zu diesem frühen Zeitpunkt zu einzelnen inhaltlichen Regelungen des Referentenentwurfes zu äußern, weil weitergehende Änderungen am Entwurf zu erwarten sind. Sobald weitere Änderungen und die Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt ist und ein Konsens erzielt wurde, kann der Kabinettsbeschluss als geeinter Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Bisher liegt kein geeinter oder abgeschlossener Gesetzentwurf vor, mit dem wir uns im Rahmen der parlamentarischen Arbeit beschäftigen können. Lassen Sie mich Ihnen jedoch versichern, dass wir als größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag das weitere Vorgehen der Bundesregierung wie auch der Ampelfraktionen in dieser Sache kritisch, aber auch konstruktiv begleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm

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