Die Bundesregierung will in Kürze ein Gesetzespaket vorstellen, das die Abschaffung der beiden Steuerklassen III und V vorsieht. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Throm,
ich appelliere an Sie, für die Beibehaltung der jetzigen Lohnsteuerklassen zu stimmen.
Ein klares Nein zur ideologiegetriebenen Bevormundung für Ehepaare!
Aktuell wählen viele verheiratete Paare die bürokratiearme Option der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V bewusst – diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben!
Statt ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der Ehe nachzukommen, will die Ampelregierung mit der geplanten Abschaffung den selbstbestimmten Lebenszuschnitt von Millionen von Verheirateten sanktionieren und ihre Weltanschauung bis in den privaten Bereich hinein diktieren.
Die verpflichtende gesetzliche Normierung der Lohnsteuerklasse IV mit Faktor könnte im Ergebnis der Einstieg und Versuch der Bundesregierung sein, das bestehende, steuerlich vorteilhafte „Splitting für Ehegatten und Lebenspartner“ abzuschaffen.
Sehr geehrter Herr R.,
Fakt ist, dass über das Jahr gesehen die Steuer für Paare identisch ist, egal welche Steuerklassen gewählt werden. Es kommt nur unterjährig zu Unterschieden, indem in der Steuerklasse III häufig weniger Steuern im Lohnsteuerverfahren einbehalten werden. Die Wahl der Steuerklassen ist freiwillig. Ohne Antrag erhalten beide Eheleute automatisch die Steuerklassen IV. Die Steuerklassen-Kombination III und V bietet Paaren die Möglichkeit, gemeinsame Kosten wie Miete oder Schulden für das eigene Haus vom Konto desjenigen zu begleichen, der den vollen Steuerfreibetrag bekommt. Da die Ausgaben der Ehepartner aber unabhängig von der Steuerklassenwahl die gleichen bleiben, müssen Paare diese Fragen künftig trotzdem miteinander klären. Aus meiner Sicht wäre eine Abschaffung der Steuerklassen III und V deshalb nur eine Verschiebung des Problems.
Eine Abschaffung der Steuerklassen könnte ohnehin nur für neu geschlossene Ehen beschlossen werden. Optimalerweise wählen Eltern ihre Steuerklassen vor der Geburt ihrer Kinder so, dass sie ihren Anspruch auf Elterngeld optimal ausschöpfen können. Eine Streichung der Steuerklassen hätte eine Kürzung des Elterngelds zur Folge. Rückwirkend wäre das unzulässig. Aber auch für neue Ehen würde die Abschaffung der Steuerklassen eine Kürzung von Lohnersatzleistungen bedeuten.
Dass ausgerechnet Bundesfamilienministerin Paus immer wieder eine Abschaffung des Ehegattensplittings ins Gespräch bringt, lässt vermuten, dass sie die Arbeit der Kindererziehung in Familien geringer wertschätzt als bezahlte Arbeit. Der Vorteil des Splittings wirkt sich gerade dann besonders aus, wenn der Unterschied der Einkommen besonders groß ist. Deshalb träfe eine Abschaffung Familien ausgerechnet in der vulnerabelsten Phase, nämlich wenn einer der Partner Kleinstkinder betreut und deshalb eine Zeitlang gar nicht arbeitet. Hier soll neben dem Gehalt, auf das dieser Partner verzichtet, beim anderen auch noch die volle Wucht der steuerlichen Progression durchschlagen. Das ist keine familienfreundliche Maßnahme, die auch die weit überwiegende Anzahl aller Ehepaare treffen würde: 90 Prozent des Splittingeffekts entfallen auf Paare mit Kindern, bei denen sich ein Teil vorwiegend um die Kindererziehung kümmert und dafür zeitweise finanziell zurücktritt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm