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Alexander Throm
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Frage von Herbert Z. •

Frage an Alexander Throm von Herbert Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Throm,

gestern sind nun die neuen Corona-Verordnungen erlassen worden. Ich zähle mich nicht zu den Querdenkern, habe aber jetzt doch einige Fragen.
Warum werden jetzt wieder, meiner Meinung nach nicht genügend durchdachte Massnahmen erlassen? Glaubt man wirklich, das Infektionsgeschehen nachhaltig anch unten zu bringen mit diesen? Ein Beispiel: Was ist das bessere Szenario? Wir treffen uns mit einer befreundeten Familie in einem großen Lokal, dass die Corona-Regeln vorbildlich umsetzt oder wir treffen uns mit dieser Familie bei uns zu Hause wo keine Maßnahmen getroffen sind und auch nicht kontrollierbar ist?
Eine andere Frage, die sich mir immer mehr stellt, warum ist immer noch nicht das Parlament stärker eingebunden? Was haben die Parlemantarier die letzten Monate in dieser Richtung unternommen?
Wäre es nicht sinnvoller, die Bevölkerung endlich darüber aufzuklären, dass wir noch Jahre mit diesem Virus leben müssen und dass nicht alle zu retten sein werden?
Kurz eine neue Ehrlichkeit wäre mehr als angebracht. Auch wenn man mit Sicherheit sich, zumindest am Anfang, sehr unbeliebt macht.
Gerne würde ich mehr mit Ihnen mich austauschen.

Es grüßt Sie herzlichst
Herbert Zawadzki

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29. Oktober 2020 zur aktuellen Situation während der Corona-Pandemie.

Bei den von Ihnen angeführten, vieldiskutierten Eindämmungsmaßnahmen handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen, die die Bundesländer - und nicht der Bund - treffen. Vorgaben wie eine Maskenpflicht oder auch Kontakt- und Veranstaltungsbeschränkungen gehen aus den Verordnungen der Bundesländer hervor, die diese auf Grundlage von § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen können. Grundsätzlich sind alle zu treffenden bundes- wie landespolitischen Entscheidungen über die weiteren Maßnahmen immer vom Verlauf der Pandemie und dem neuesten medizinischen Forschungsstand abhängig. Entgegen der ersten Lockdown-Phase im Frühjahr konnten alle bisherigen Erkenntnisse über das Virus miteinbezogen und die Maßnahmen so anders gewichtet werden. Ich nenne hier beispielsweise das Offenhalten von Einzelhandelsgeschäften und Betrieben, Schulen/Kitas, Physio-, Ergo- und Logotherapiepraxen sowie Friseursalons. Der Versuch eines koordinierten Vorgehens dabei, etwa über die Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, ist deshalb auch wichtig und richtig, um bundesweite Flickenteppiche zu vermeiden.

Um dem Bedürfnis nach besserer Information über die getroffenen Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie nachzukommen, haben nach dem letzten Treffen die Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages und die Ministerpräsidenten in den Landtagen den Austausch mit den Parlamentariern gesucht und die Ergebnisse zur Diskussion gestellt. Ich halte dies für einen vernünftigen Weg, um die Akzeptanz und das Verständnis bei den Menschen zu stärken.

Dass wir mit dem Corona-Virus leben müssen, steht außer Zweifel. Bundeskanzlerin Merkel, Gesundheitsminister Spahn und viele führende Bundespolitiker haben dies mehrmals öffentlich und klar betont. Niemand – mit Ausnahme der Corona-Skeptiker der politischen Rechten – hat je behauptet, die Gefahr durch das Virus sei ab einem bestimmten Zeitpunkt gebannt, aber reduziert. Und dann besteht keine Gefahr mehr, dass durch eine Massenansteckung eine Überlastung des Gesundheitssystems entsteht.

Abschließend zu Ihrer Frage nach der Einbindung des Parlaments: Der Deutsche Bundestag hat sich seit Pandemie-Ausbruch im März 2020 über 70 Mal im Plenum mit dem Thema befasst. In Debatten, Gesetzgebungsvorhaben, Anträgen und Nachtragshaushalten war und ist der Deutsche Bundestag in die Entscheidungsfindung über Corona-Maßnahmen auf Bundesebene permanent eingebunden. Auch werden Notwendigkeit, Umfang und Befristung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung durch das Parlament stetig hinterfragt und diskutiert. Ich sehe deshalb uns als Parlamentarier in die Entscheidungsprozesse rund um die Corona-Maßnahmen gut eingebunden. Auch das Infektionsschutzgesetz wurde vom Bundestag beschlossen.

Die Diskussionen von Skeptikern, der Bundestag sei ausgehebelt oder übergangen worden, halte ich für nicht rechtlich unsinnig und überzogen. Selbstbewusste Parlamentarier wie ich würden sich das nicht gefallen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm MdB

 

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