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Alexander Throm
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Frage von Peter T. •

Frage an Alexander Throm von Peter T. bezüglich Energie

Warum sind Sie (entsprechend ihrer Abstimmung) dafür dass Kraftwerke in Betrieb genommen werden dürfen, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen? Ich halte das für illegal - oder
sind sie z.B. auch dafür das Autos auf der Straße fahren dürfen die keine Zulassung besitzen?

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Sehr geehrter Herr Titus,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe davon aus, dass Sie die Inbetriebnahme des modernen Kraftwerks Datteln IV meinen, welche Teil eines Kompromisses zwischen Bund, Ländern und Betreibern ist, der letztlich zu massiven Einsparungen von CO2 führt. Datteln IV hatte im Übrigen schon seit 2017 eine Betriebsgenehmigung – lange bevor der Kohleausstieg besiegelt wurde.

Für die Steinkohle wurde im Ausstiegspfad eine maximale Kapazität von 8 GW im Jahr 2030 festgelegt. Für die Inbetriebnahme von Datteln IV muss deshalb automatisch die gleiche Kapazität an älteren Steinkohlekraftwerken vom Netz gehen. Datteln IV wird aber als neues, effizienteres Kraftwerk mehr Volllaststunden haben als alte Kraftwerke. Ohne weitere Maßnahmen würde es daher voraussichtlich zu Mehremissionen kommen. Diese Mehremissionen werden durch Sonderausschreibungen für zusätzliche Stilllegungen kompensiert: 1,5 GW der für 2022 vorgesehenen Stilllegung von 4 GW Steinkohlekraftwerken werden um ein Jahr auf 2021 vorverlegt und von 2023 bis 2025 werden Sonderausschreibungen im Umfang von je 1 GW stattfinden.

Bei allen ökonomischen und ökologischen Abwägungen während der Entscheidungsfindung beim Kohleausstiegsgesetz war es deshalb zielführender, zunächst ältere, ineffizientere Steinkohlekraftwerke außer Betrieb zu nehmen, als das moderne Kraftwerk Datteln IV nicht in Betrieb zu nehmen.

Um es zu verdeutlichen: Der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist bleibt beschlossene Sache. Deutschland wird bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm MdB

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