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Alexander Throm
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Frage von Jens H. •

Frage an Alexander Throm von Jens H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Throm,

Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.

Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html

Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?
Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?
Was können Sie als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun?

Beste Grüsse
Hahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zur ärztlichen Versorgung im letzten Lebensabschnitt. Ich bin dankbar, dass über dieses schwierige, aber enorm wichtige Thema mittlerweile ganz selbstverständlich in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Grundsätzlich sollte niemandem der Sterbeort vorgeschrieben werden und es ist richtig, dass die von Ihnen genannte Mehrheit sich ein Sterben zuhause wünscht, während andere wollen, dass bei ihnen in dieser Phase noch alles medizinisch Mögliche unternommen wird. Um diesen vielfältigen Wünschen so gut es geht gerecht zu werden, hatte der Deutsche Bundestag mit dem Beschluss des „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ am 5. November 2015 einen ganz wichtigen Schritt getan: Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der § 132g neu ins SGB V aufgenommen, um „die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ besser gewährleisten zu können. Dadurch wird nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen. Während dieses Prozesses spielen viele zusätzliche Faktoren, wie z.B. die Versorgung mit einer guten ambulanten Palliativversorgung, die Krankenhausdichte vor Ort und die ambulanten Strukturen in deren Umfeld eine nicht unerhebliche Rolle. So kann es bei der Vielzahl von Fällen leider durchaus unvermeidbare Situationen geben, die einen ungewollten Krankenhausaufenthalt – sei es aus gesundheitlichen oder organisatorischen Umständen – unumgänglich machen, aber dies sollten Einzelfälle bleiben.

Seit Einführung des Gesetzes, verbunden mit ständigen Evaluationen und Nachjustierungen, hat sich die häusliche Versorgung durch verstärkte zusätzliche vergütete Leistungen deutlich verstärkt, z.B. durch die bessere Vernetzung der Versorgungseinrichtungen und die Verlängerung der häuslichen Krankenpflege. Dass das Gesetz sich gut für die Betroffenen entwickelt hat, wird auch in dem von Ihnen verlinkten Artikel mit Blick auf die mittlerweile stark verbesserte palliative Versorgung in Baden-Württemberg deutlich.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, „die Hospiz- und Palliativversorgung weiter stärken“ zu wollen. Diese Umsetzung werde ich auch im Wege der stetigen Optimierung parlamentarisch begleiten. In der letzten Phase ihres Lebens sollten schwerstkranke und sterbende Menschen die Gewissheit haben, dass sie gut versorgt und nicht alleine sind. Diesem Anspruch gilt es, bestmöglich gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm MdB

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