Frage an Alexander Throm von Matthias W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Throm,
was sagen Sie dazu, daß man der DUH (deutsche Umwelthilfe) die Gemeinnützigkeit aberkennen will?
Daß offenbar ein Nerv bei der Autolobby getroffen wurde, ist natürlich klar. Doch sollte unsere Gesundheit nicht wichtiger sein?
Wie stehen Sie zur Meinung Ihres Parteikollegen & CDU-Vorsitzenden des Bezirksverbands Nordwürttemberg, Steffen Bilger?
Der Artikel ist hier unter dem Titel: "CDU und Dieselfahrverbote: Der Angriff auf die Umwelthilfe" im ARD-Magazin Monitor, nachzulesen:
http://bit.ly/2BYFHx7
Auch Arbeitsplätze können doch nur mit gesunden Menschen (dauerhaft) besetzt werden.
Auch ich bin in großer Sorge um meine Gesundheit, sobald ich aus dem Haus gehe und am Verkehrsgetümmel teilnehmen muß. Mein Mitbewohner hat eine schwere Lungenkrankheit & muß täglich medizinischen Sauerstoff zuführen. Sein Leben hängt direkt von der Luftqualität ab!
Und was ist mit unseren Kindern, die auch nicht gefragt werden, ob sie Abgase einatmen wollen, sondern einfach zwangskontaminiert werden? Zusätzlich zur Mikrowellenbelastung, u.a. durch Dauer-W-LAN.
Wie lange soll das noch weitergehen?
Und wie stehen Sie zur Aussage dieses Artikels, betr. NOx-Grenzwerten, der auf "Zeit online" nachzulesen ist?
Zitat:
""Auf der Arbeit ist der erlaubte Grenzwert sehr viel höher(...) Die Annahme: Auf der Arbeit sitzen gesunde Menschen, denen eine stärkere Belastung nichts ausmacht. Die Luft draußen atmen mehr Kranke, die der niedrige Grenzwert schützen soll."
Quelle: http://bit.ly/2QE2y9A
Heißt für mich soviel wie: Am Arbeitsplatz habe ich neben der Belastung durch die Arbeit auch noch mehr Dreck zu dulden. Geht´s noch?
Ist es im 21. Jh. noch zeitgemäß alle Menschen "über einen Kamm zu scheren"?
Achtsame Grüße
M. W.
aus Obersulm
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Den Beschluss des letzten CDU-Bundesparteitages in Hamburg Anfang Dezember dieses Jahres nach einer Überprüfung, ob die „Deutsche Umwelthilfe“ noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt, habe ich unterstützt. Und zwar nicht alleine aus dem Grund, weil die Umwelthilfe sich derzeit sehr aktiv um Fahrverbote von Dieselautos bemüht, sondern vor allem, weil sich das Jahresbudget von etwa acht Millionen Euro nicht vorrangig aus Spenden, wie bei anderen Umweltorganisationen, sondern mittlerweile zu einem Drittel aus Klageerlösen zusammensetzt. Es trifft dabei auch nicht immer die Großen, sondern oftmals die Kleinen: Autohäuser, Immobilienmakler, Händler. Dabei werden die Unternehmen vor Gericht zitiert, weil sie die Umweltrichtlinien verletzen, indem sie z.B. Elektrogeräte nicht ordnungsgemäß kennzeichnen oder kleinste Fehler in Werbeanzeigen begingen. Innerhalb von zehn Jahren haben sich so die Einnahmen der Umwelthilfe von knapp 90.000 Euro auf rund 2,5 Millionen Euro erhöht. Diese Form der Geldmacherei kann meiner Ansicht nach nicht die vorrangige Aufgabe einer gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation sein, sondern kommt eher einem Abmahnverein gleich. Ich empfinde die Klagewelle der Organisation als unverhältnismäßig. Auch eine gemeinnützige Organisation sollte bedenken, welche Folgen ihr Vorgehen bei den Menschen hat. Gemeinnützige Vereine sollten zudem möglichst transparent arbeiten. So wurden früher die Namen der Spender veröffentlicht, z.B. Pfandautomatenhersteller als es um das Dosenpfand ging oder Filterhersteller als die Aktion „Kein Diesel ohne Filter“ anlief. Heutzutage werden keine Namen mehr aufgeführt – unter Transparenz verstehe ich etwas anderes.
Lassen Sie mich noch abschließend etwas zur Grenzwertunterscheidung von Arbeitsplatz und Außenbereich schreiben, welche nicht miteinander direkt verglichen werden können. Der jährliche EU-Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ wesentlich höher. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch NO2 in der Außenluft auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein können. Der EU-Grenzwert für die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Außenluft stimmt mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein. Dieser Grenzwert wird aufgrund bevölkerungsbezogener Studien abgeleitet, die auch empfindliche Personengruppen und empfindliche Zeiträume des Lebens einbeziehen. Somit werden für die Beurteilung des Gesundheitsschutzes der Allgemeinbevölkerung vor Stickstoffdioxid in der Außenluft der EU-Grenzwert, respektive der WHO-Richtwert in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel herangezogen auch wenn dies auf den ersten Blick deutlich unter dem Grenzwert für die Arbeitsplatzbelastung liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm MdB