Frage an Alexander Throm von Werner M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Throm,
wie stehen Sie zum so genannten Fraktions-Zwang, den es laut Grundgesetz eigentlich gar nicht geben dürfte, ohne den aber Koalitionsverträge der Oberen der Parteien ziemlich unverbindlich sein müssten?
Könnten Sie sich eine "Meuterei" der einfachen Abgeordneten vorstellen?
Mit freundlichen Grüßen
W. M., Lauffen am Neckar
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch.
Vorab eines: Ein Koalitionsvertrag wird in der Regel immer von delegierten Verhandlungsführern ausgehandelt. Beschlossen hingegen wird der Koalitionsvertrag weder von diesen, noch durch eine Fraktion im Parlament, sondern durch Parteitage. Bei diesen stimmen auch nicht nur die „Oberen der Partei“, sondern auch einfache Delegierte mit gleichem Stimmrecht ab. Ein Koalitionsvertrag muss also immer von der Parteimehrheit mitgetragen werden, ehe er unterzeichnet werden kann.
Zum Thema „Fraktionszwang“ bei Abstimmungen im Parlament verweise ich meine Antwort vom 24. Januar, die Sie gerne lesen können.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm MdB