Frage an Alexander Throm von Tobias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Throm,
aus dem offiziellen Papier zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche entnehme ich folgendes Zitat:
"Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfrak-
tionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten
Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."
Bitte erläutern Sie mir, wie diese Aussage mit Art. 38 Satz 1 GG zusammen passt.
Mit freundlichen Grüßen
T. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Januar 2018.
Lassen Sie mich vorab dazu etwas Grundlegendes sagen: Sondierungspapiere und auch später Koalitionspapiere sind reine politische Willensbekundungen und keine juristischen Verträge.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Sondierungspapier-Passus „ …stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab“ in Zusammenhang stellen wollen mit dem der Aussage der Artikel 38 Abs. 1 GG „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind … an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ – also dass im Sondierungspapier indirekt ein „Fraktionszwang“ ausgesprochen wird, den es aufgrund des freien Mandates nicht geben dürfte.
Ein solches Abstimmungsverhalten wird in der Praxis der Parlamentarier verwendet, um eine Form der Fraktionssolidarität widerzuspiegeln. Sie dient dazu, ein gemeinsames Interesse der Fraktionsmitglieder zu unterstreichen und nach außen Geschlossenheit und ein einheitliches Auftreten zu signalisieren. Das ist in diesen Zeiten wichtig, denn im Kapitel „Arbeitsweise“ des Sondierungspapiers steht einleitend auch: „Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land verstehen.“ Im Kontext muss also ein koordiniertes Abstimmungsverhalten auch als ein Zeichen für ein „Bündnis der Demokratie“ zu sehen sein, als Zeichen der Politik zum Wohle der Menschen und des Landes über manche Differenzen hinweg.
Grundsätzlich sollte jeder Abgeordnete nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen. Bei anstehenden Gewissenentscheidungen stimme ich auch im Deutschen Bundestag nach meinem persönlichen Gewissen ab. Daran kann auch eine Koalition nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm MdB