Frage an Alexander Throm von Clemens F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Throm,
Herr Mappus hat gestern in Heilbronn gesagt, er würde den Rückkauf der EnBW-Anteile wieder genauso machen. Meine Frage an Sie: Sehen Sie das genauso?
Ich möchte die Frage so formulieren: Sie kandidieren ja zum ersten Mal für den Landtag. Hätte es Sie als Fraktionsmitglied der CDU im Landtag nicht gestört, wenn Sie beim Rückkauf als Abgeordneter außen vor bleiben?
Über eine Antwort hier auf abgeordnetenwatch.de freue ich mich sehr, gerne können Sie mir alternativ auch eine E-Mail an c. schicken.
Vielen Dank für Ihre Zeit, mit besten Grüßen
Clemens Flach
Sehr geehrter Herr Flach,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Zunächst einmal möchte ich ausdrücklich bestätigen, dass ich den Rückkauf der EnBW-Anteile für richtig finde. Ich halte es für die wichtigste Entscheidung im letzten Jahr unter der Regierung Mappus. Ich habe es bereits als Fehler erachtet, seinerzeit die EnBW-Anteile zu veräußern. Für mich ist die Energieversorgung eines der wichtigsten Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hier kann es nicht schaden, wenn, insbesondere bei den heutigen Strukturen der Energieversorgung, auch eine Beteiligung des Landes besteht. Insofern sehe ich es ebenso, wie der Fraktionsvorsitzende im Landtag Peter Hauk und beispielsweise auch der Rechnungshof von Baden-Württemberg, dass mit der Veräußerung der Anteile keine Eile besteht.
Sicherlich ist es ein außergewöhnlicher Weg gewesen, wie Ministerpräsident Mappus dieses gemacht hat. Dies kann und muss eine Ausnahme bleiben.
Hintergrund ist, Aktienspekulationen von vornherein auszuschließen und insbesondere ein Steigen des Aktienkurses zu vermeiden, da dies den wirtschaftlichen Interessen des Landes geschadet hätte. Bemerkenswert ist, dass auch SPD und Grüne den Anteilskauf positiv bewertet haben. Nach meiner Kenntnis hat die SPD zunächst sogar im Finanzausschuss dem noch zugestimmt. Erst später wurde dies abgelehnt.
Ich habe auch bisher noch niemanden gehört, der gesagt hat, wie er diese Aktion anders abgewickelt hätte. Insofern bin ich aber nochmals der Auffassung, dass dies ein Einzelfall bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Throm