
(...) Das Schengener Abkommen wird durch die Entscheidung der Bundesregierung keinesfalls ausgesetzt oder für nichtig erklärt. Das Abkommen sieht vorübergehende Kontrollen für den Fall, dass "eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" für ein Land besteht, ausdrücklich vor. Diese Ausnahme des Schengen-Abkommens wurde in der Vergangenheit bereits von mehreren Mitgliedsstaaten genutzt, beispielsweise vor Gipfeltreffen (NATO-Gipfel 2009, G7-Gipfel 2015). (...)