
(...) Ich gehe davon aus, dass es jeweils unterschiedlich Zuständige für die Unterhaltung dieser Radwege gibt. Dies muss zunächst festgestellt werden, um dann die jeweilig zuständige Kommune, möglicherweise auch den Kreis auf diese Mängel hinzuweisen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn der entsprechend zuständige Unterhaltungspflichtige über diese Mängel informiert und um entsprechende Abhilfe nachgesucht wird. (...)