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Alexander Müller
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Frage von Detlef B. •

Wie begründen Sie eine allgemeine Impfpflicht?

Sehr geehrter Herr Müller,

auf welcher wissenschaftlichen Grundlage begründen Sie eine allgemeine Impfpflicht? Ggw. ist allgemein bekannt (z. B. RKI Wochenbericht vom 27.01.2022, Seite 28), dass sich ca. dreimal so viele Grundimmunisierte (2 x geimpft) und Geboosterte infizieren als Ungeimpfte. D. h., dass eine Impfung im Sinne einer Pandemieeindämmung wirkungslos ist, da ja die Impfquote in Etwa auch dem Anteil der infizierten Grundimmunisierten entspricht. Bitte lösen Sie diesen Widerspruch. Vielen Dank.
Detlef B., Grimma

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Sehr geehrter Herr B.,

in dem von Ihnen angesprochenen RKI-Bericht sind die Infektionsfälle nach Impfstatus auf Seite 27 ausgeführt. Kumulativ und in absoluten Zahlen sind circa 148.000 (18-59 Jahre) der symptomatischen COVID-19 Fälle grundimmunisiert oder mit Auffrischimpfung (Booster), gegenüber circa 66.000 symptomatischer COVID-19 Fälle bei Ungeimpften. Diese Zahlen müssen allerdings in Relation zu dem geimpften und ungeimpften Bevölkerungsanteil insgesamt gesetzt werden. Bei einem 75 Prozentigen Anteil an vollständig geimpften Menschen, ist die vermehrte Infektion von Geimpften gegenüber den verbliebenden 25 Prozent Ungeimpften unvermeidbar. Um die Wirksamkeit hinsichtlich einer Vermeidung von Infektion zu berechnen müssen die Infektionen also ins Verhältnis gesetzt werden.

Besonders Deutlich wird die Effektivität der Impfung bei der Hospitalisierungsrate. Im selbigen Bericht auf S. 28 finden Sie die Informationen dazu. In Kürze: Bei einer Grundimmmunisierung liegt die geschätzte Impfeffektivität bei 67 Prozent (18-59 Jahre), mit Auffrischimpfung (Booster) bei 90 Prozent (18-59 Jahre). Die Hospitalisierungsrate ist von besonderer Wichtigkeit, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. 

Nichtsdestotrotz setze ich mich gegen eine allgemeine Impfpflicht ein, da diese ist in der aktuellen Lage nicht verhältnismäßig wäre. 

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