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Alexander Müller
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Frage von Sascha M. •

Viele Männer in Deutschland verarmen und verlieren ihre Kinder nach einer Scheidung. Die FDP deutet immer an in dem Bereich mal laut zu werden, doch das Thema erreicht nie die Medien. Was denken Sie?

Hallo,
ich bin seit ca 10 Jahren geschieden. Immerhin darf ich meine Kinder noch alle 14 Tage für 2 Tage sehen -bei anderen Vätern ist es weniger. Nun, seine Kinder sieht man kaum , aber Kindesunterhalt ist Pflicht - inmeinem Fall 1147€ jeden Monat. Damit bekommt die Kindsmutter 1600€ für das versorgen der Kinder. Obwohl in meinem Fall die Kinder 140 Tage im Jahr bei mir sind. Mit ihrem verdienst von 2400€ verfügt sie nun über Netto 4000€ und während ich mir nichts leisten kann und ständig die Schulddn wachsen, wird das vom Staat gefördert.

Ich bin klar für das Wechselmodell - das geht jedoch nur mit hohen Kosten und viele Jahre vor Gericht. Das Jugendamt unterstützt das Wechselmodell nie. Auch der Kindesunterhalt ist Krank. Für Teenager werden Netto knapp 500€ verlangt … hat man 2-3 Kinder sind schnell 1000-1500€ weg und man kann den Kindern selbst nix mehr ernöglichen.

Meine Ex macht Skiurlaub, Strandurlaub und Nordsee Urlaub jedes Jahr - fragen Sie mal mich?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement. Wir Freien Demokraten wollen das Wechselmodell / Doppelresidenzmodell zum Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern machen. Damit soll das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für diejenigen Fälle verankert werden, in denen sich die Eltern nicht einigen können. Alle Eltern, die sich ohne Streit auf ein Betreuungsmodell einigen können, sollen das auch weiterhin tun. Hier möchten wir uns weder einmischen noch Regeln vorschreiben. So ist es auch in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl verankert gewesen.

Es muss jedoch auch Ausnahmen geben von der Doppelresidenz geben, sofern dieses Model aus Gründen nicht funktioniert. Fraglos ist - das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen. Wenn Eltern beispielsweise zu weit auseinanderwohnen, wird ein solches Modell nicht infrage kommen. Dann werden Familiengerichte andere Lösungen finden. Der Unterschied zur bisherigen Rechtslage soll sich nach unserem Vorschlag darin ausdrücken, dass eine Abweichung vom Regelfall zukünftig begründungspflichtig ist – und nicht andersherum.
 

Die genaue Ausgestaltung einer Familienrechtsreform wird momentan innerhalb der Koalition verhandelt. Wir sind uns allerdings alle einig, dass es eine Reform braucht. Ich danke Ihnen daher für die Schilderung Ihrer Erfahrungen und den damit einhergehenden Impuls und hoffe Ihnen Ihre Frage beantwortet zu haben.

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