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Alexander Müller
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Frage von Carolin S. •

Unterstützen Sie den Antrag, die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Nicht erst nach den Ereignissen in Thüringen ist dies m.E. längst überfällig! Anfang des Jahres gab es bereits massenhaft Demonstrationen und Forderungen, ein Verbotsverfahren zu prüfen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

auch uns erfüllt die derzeitige Stärke der AfD in den Umfragen mit großer Sorge. Zwar kann der Bundestag einen Parteiverbotsantrag stellen, doch sind diesem Verfahren aus gutem Grunde hohe Hürden gesetzt. Das Beispiel der NPD hat gezeigt, dass es trotz starker Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen in einer Partei sehr anspruchsvoll sein kann, ein tatsächliches Verbot juristisch korrekt umzusetzen. Auch wenn es im Einzelfall schwer zu ertragen sein mag, bin ich dennoch froh, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie der potenziellen Willkür Schranken setzen. Dass Parteien kraft der Mehrheit andere politische Kräfte verbieten, darf nicht einfach sein. Das hat uns die Geschichte gelehrt.

Vor diesem Hintergrund sammeln die Behörden wie der Verfassungsschutz Beweismaterial, um in einem möglichen Verfahren schlussendlich erfolgreich sowie hieb- und stichfest ein Verbot der AfD erwirken zu können. Ein Verfahren ohne die notwendige, ausreichende Basis würde scheitern mit verheerenden Folgen. Die AfD würde dies als richterliche Bestätigung ihrer Legitimität feiern und der Einsatz der demokratischen Kräfte wäre beschädigt. 

Schließlich verbleibt die Frage, was aus den Mitgliedern und Wählern der AfD nach einem Verbot werden würde. Es besteht die Möglichkeit, dass diese sich einer anderen kritischen Partei anschließen oder eine solche gründen, wodurch das Problem nicht gelöst wäre. Aus diesem Grund sehe ich die primäre Aufgabe der Parlamentarier darin, das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Demokratie zu stärken durch erfolgreiche politische Entscheidungen. Eine demokratische Gesinnung und das Vertrauen der Wähler kann nicht erzwungen werden, sondern muss erarbeitet werden.

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