Frage an Alexander Müller von Hanne A. bezüglich Verteidigung
Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.
Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.
Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?
Sehr geehrte Frau Adams,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. April 2020 zu bewaffneten Drohnen in der Bundeswehr. Leider liegt mir der von Ihnen benannte Brief an ein Mitglied des Verteidigungsausschusses in der SPD-Fraktion nicht vor. Ich stimme Ihnen dennoch zu, dass über die Beschaffung von bewaffneten Drohnen im Bundestag öffentlich debattiert und abgestimmt werden sollte.
Die Bundeswehr unterliegt in Deutschland der parlamentarisch-zivilen Kontrolle. Dies wird zum Beispiel durch die Budgethoheit über den Verteidigungshalt oder die Abstimmung über Einsätze der Bundeswehr im Ausland deutlich. Daher spricht man auch von einer Parlamentsarmee. Hieraus ergibt sich eine besondere, auch ethische Verantwortung des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr. Die Fraktion der Freien Demokraten hat sich hierbei immer besonders dafür verwendet, dass erst nach gründlichem Abwägen über einen Auslandseinsatz der Bundeswehr entschieden wurde und hierbei immer auch der Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten bei ihrer Auftragserfüllung besondere Berücksichtigung fand.
Diesen Schutz erlangen die Soldatinnen und Soldaten maßgeblich durch die bestmögliche materielle Ausstattung. Eine Erfahrung, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Auslandseinsätze insbesondere in Afghanistan gemacht wurde, war, dass nach Möglichkeit so früh wie möglich eine potenzielle Bedrohung – am besten aus der Luft erkannt – und in letzter Konsequenz auch bekämpft wird.
Diese Fähigkeit hatte die Bundeswehr bis vor einigen Jahren noch nicht, sodass sie entweder ohne diese Schutzmöglichkeiten ihre Einsätze durchführen musste oder nur unter Zuhilfenahme und Unterstützung unserer alliierten Freunde und Partner. Erst mit der Einführung einer Aufklärungsdrohne konnte 2010 die Überwachung von eigenen Kräften im Einsatz sichergestellt werden.
Daher unterstützt nun die Fraktion der Freien Demokraten grundsätzlich die Beschaffung von unbemannten bewaffnungsfähigen Luftfahrzeugen, um durch Aufklärung und der dann neuen Wirkmöglichkeit den Schutz unserer eingesetzten Soldatinnen und Soldaten entscheidend verbessern zu können. Dabei ist wichtig, dass diese Beschaffung transparent, aber rasch von statten geht, um eine erkannte Fähigkeitslücke zu schließen. Entscheidend ist, dass vor einem Auslandseinsatz dieser Luftfahrzeuge im Rahmen der Mandatierung, über die der Deutsche Bundestag entscheidet, genau und umfassend durch die Einsatzregeln geklärt ist, wann diese Systeme zum Einsatz kommen dürfen, sodass innerstaatlichen als auch völkerrechtlichen Belangen Genüge getragen wurde.
Die Fraktion der Freien Demokraten spricht sich jedoch entschieden für eine weltweite Ächtung sogenannter Letaler Autonomer Waffensysteme aus, bei denen keine menschliche Entscheidung zur Ausführung eines tödlichen Angriffs erforderlich ist. Weiterhin wird sich die Fraktion der Freien Demokraten beim Einsatz von Streitkräften immer sowohl für den bestmöglichen Schutz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als auch für die Einhaltung rechtlich-normativer Vorgaben einsetzen
Eine Entscheidung darüber in der aktuellen Situation halte ich für grundsätzlich möglich. Die Versorgung der sich im Einsatz befindenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit funktionierendem Material darf nicht vernachlässigt werden. Gleichwohl müssten die Kapazitäten der Fraktionen und Abgeordneten zur Vorbereitung einer solchen Entscheidung geprüft werden und das Vorgehen interfraktionell abgestimmt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Müller