Frage an Alexander Müller von Luisa N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Müller,
meine Familie und ich betreiben mit viel Herzblut ein kleines spanisches Restaurant im schönen Rheingau. Leider ist uns dies nun aufgrund der Corona Pandemie und den damit einhergehenden Verfügungen, seit dem 11.03.2020 nicht mehr möglich. Als wir hörten, es solle Soforthilfen für eben solche Betriebe vom Land Hessen geben, wandelte sich unsere anfängliche Betrübtheit in Hoffnung. Diese Hoffnung wurde nun allerdings zerstört, als ich versuchte, einen Antrag für die Soforthilfe zu stellen. Ich musste leider feststellen, dass lediglich Unternehmer unterstützt werden, die ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben.
Mein Mann übt einen Vollzeitjob aus, um die Versorgung unserer Kinder stets zu gewährleisten und betreibt unser Restaurant im Nebenerwerb bzw. als Teilselbstständiger. Nichtsdestotrotz sind wir auf die Einnahmen aus unserem Restaurant angewiesen, da ich selbst in keinem Angestelltenverhältnis stehe. Ich investiere all meine Zeit in die Versorgung meiner Kinder und den Erhalt unseres Familienbetriebes. Wenn wir nun keinerlei Soforthilfe erhalten, müssen wir unser Restaurant schließen und unseren langjährigen Mitarbeiter entlassen, da wir mit dem Verdienst meines Mannes nicht in der Lage sind, die laufenden Kosten unseres Betriebes, wie z.B. Miete und Strom, zu begleichen. Mit diesem Geld sind wir lediglich dazu in der Lage unsere private Miete zu zahlen und uns und unsere Kinder mit Lebensmitteln zu versorgen.
Es scheint mir, dass in der Eile, in der, glücklicherweise, die Soforthilfen beschlossen wurden, Fälle wie der Meine nicht berücksichtigt wurden.
Ist es möglich, bei einer Nachbesserung eben diese Fälle doch noch zu berücksichtigen und in das Soforthilfe Programm aufzunehmen? Mit Sicherheit bin ich nicht die Einzige, der es zur Zeit so ergeht.
Schließlich ist es einem Unternehmer, der mehrere Unternehmen besitzt, bereits jetzt schon möglich, für jeden seiner Betriebe Soforthilfe zu beantragen, wobei auch er nur einen dieser Betriebe im Haupterwerb betreiben kann.
Danke für Ihre Zeit,
es grüßt Sie eine verzweifelte Mama die nicht aufgeben möchte!
Sehr geehrte Frau Neumann,
bei der Verabschiedung des Hilfspaketes vor einer Woche habe ich wie auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen dem Vorschlag der Bundesregierung trotz einiger Bedenken meine Zustimmung gegeben.
Meine Kritik daran habe ich in sogenannten Entschließungsanträgen formuliert. Sie können diese Entschließungsanträge sowie gezielte Informationen zu den möglichen Hilfen unter fpdbt.de/corona finden.
Ein Kritikpunkt waren dabei die Corona-Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Dass die Vielfalt der unternehmerischen Landschaft in Deutschland durch die beschlossenen Soforthilfen nicht widergespiegelt werden, zeigen leider Fälle wie Ihrer.
Noch dazu kommt: Das Land Hessen unter einer schwarz-grünen Regierung, welches die Hilfen des Bundes auszahlen muss, hat sich leider für sehr komplizierte Verfahren entschieden: Neben der Vollzeit-Erfordernis, wie Sie es beschreiben, wird auch die Versicherung, dass man keine eigenen Rücklagen mehr habe, verlangt.
Dies haben wir bereits kritisiert. Andere Bundesländer machen es anders: In Nordrhein-Westfalen, wo die FDP mitregiert, wird innerhalb kürzester Zeit ohne diese Extra-Forderungen ausgezahlt. Wir haben deswegen beim Land Hessen protestiert, und ich kann auch Sie nur ermuntern, dies ebenso zu tun.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie so schnell wie möglich wieder öffnen können. Meine Kolleginnen und Kollegen in den FDP-Fraktionen machen derzeit bundesweit Druck, dass ein Plan für die Lockerungen des Shutdowns schnellstmöglich vorgestellt werden muss. Ich werde mich im kommenden parlamentarischen Umgang mit der Corona-Krise weiterhin dafür einsetzen, auch Fälle wie Ihren angemessen zu würdigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Müller, MdB