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Alexander Müller
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Frage von Ulrich C. •

Frage an Alexander Müller von Ulrich C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Müller,

mich würde Ihre Haltung zur Widerspruchslösung bei der Organspende interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

U.C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach meiner Überzeugung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten entweder zugestimmt hatte, oder wenn er jemanden bestimmt hatte, der im Todesfall die Zustimmung geben darf, und derjenige zustimmt. Das ergibt sich aus dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der Würde des Menschen, die auch nach dem Tod für die Unversehrtheit seines Leichnams gilt. Wir müssen als Gesellschaft viel mehr dafür tun, die Menschen aufzuklären und zu ermutigen, einen Organspenderausweis auszufüllen und mit sich zu tragen. Aber ohne die erklärte Zustimmung des Betroffenen darf der Mensch meiner Überzeugung nach nicht seine Organe entnommen kriegen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Müller MdB

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