Frage an Alexander Meinhardt-Heib von Hans-Joachim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Alexander Meinhardt-Heib,
mir ist bekannt, daß Ihr Mitbewerber Meißner für Gesetzesänderungen auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht eintritt mit dem Ziel, dass Rechtsuchende einen durchsetzbaren Anspruch auf audiovisuelle Dokumentation von Gesprächen erhalten, welche sie im Rahmen von behördlich angeordneten Begutachtungen mit Psychiatern bzw. Psychologen führen sollen (vgl. Petition pro Transparenz http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18_03_2014_Petition_pro_Transparenz.pdf )
Wie stehen Sie zu solchen Gesetzesänderungen?
Hochachtungsvoll
H. G.
Guten Tag Herr G.,
ich muss gestehen mich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt zu haben. Wie sie sich vorstellen können gibt es unzählige Themenfelder in denen man sich bewegen und auch eine Meinung erarbeiten kann.
So aus dem Bauch heraus ergründet sich mir der Sinn dieses Aufzeichnen von Begutachtungen der Psyche nicht so ganz. Wenn der zu Begutachtende aus den Aufzeichnungen jedoch eine Gegenbegründung ableiten will, ist das Interesse seinerseits vielleicht begründet.
Ohne mich tiefer in das Thema einzuarbeiten kann ich jedoch hier keine Aussage treffen. Das nützt Ihnen und mir nichts.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich so kurz vor der Wahl mich in ein komplexes Thema nicht mehr einarbeiten kann und will. Dem gewähltes Mitglied des Bundestages, Alexander Meinhardt-Heib, stellen Sie die Frage bitte erneut! ;-)
Mit freundlichen Grüßen nach Halle/Saale
Alexander Meinhardt-Heib