Portrait von Alexander Meinhardt-Heib
Alexander Meinhardt-Heib
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alexander Meinhardt-Heib zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd R. •

Frage an Alexander Meinhardt-Heib von Bernd R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Meinhardt-Heib,

der Verein "Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e.V.", bei dem ich nicht Mitglied bin,  wird gemäß Abgabenordnung nicht als gemeinnützig angesehen, weil er  sich als politischer Verein ansieht (1).

Parteien, die m.W. auch als politische Vereinigungen angesehen werden, erhalten unter bestimmten Bedingungen Wahlkampfkosten vom Steuerzahler erstattet, als sei z.B. das großflächige Behängen der Landschaft und nutzen des öffentlicher/Privaten Raums- mitunter als Verkehrsgefährdung eingestuft- eine gemeinnützige Angelegenheit ungeachtet des konkreten Inhaltes der (Verführungs-?)- Botschaften (2).

Wie stehen Sie zu dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Beurteilung des Nutzens politischer Vereinigungen in punkto "Gemeinnützigkeit"?

Mit freundlichen Grüßen

B. R.

1) https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Vereinigung_f%C3%BCr_eine_christliche_Kultur#Steuerrechtlicher_Status_des_Vereins
2) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Autoclub-Wahlkampf-schlecht-fuer-Verkehrssicherheit-1498317062

Portrait von Alexander Meinhardt-Heib
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

Sie fragen mich vielleicht ein Zeug?! Was die "Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e.V." sich als Satzung und Zweck gibt ist ja ihr Bier. Ich finde es nicht gut, dass beim Wahlkampf die Landschaft geradezu zugepflastert mit Plakaten ist. Dazu kommen dann auch noch selbstherrliche Großaufsteller in Hausgröße von Direktkandidaten oder Bauzaungroße Banner die an die Straßen gestellt werden mit allerhand polit-D-Promis als vermeintlichen Bezug zur Region. Ich gebe Ihnen Recht das damit die Aufmerksamkeit abgelenkt wird. Wir selbst haben nur die erlaubte Anzahl an Plakaten in den Städten gehangen. Das erweckt zuerst den Anschein man ist überhaupt nicht vertreten, wirkt aber beim zweiten Blick als durchaus ausreichend. Eine Änderung der Gesetzgebung kann durchaus weiter angeregt werden.

Mit Grüßen aus Rudolstadt

Alexander Meinhardt-Heib