(...) Am 1. Januar 2015 hat die elektronische Gesundheitskarte die alte Versichertenkarte abgelöst, denn sie hat folgenden, unbestreitbaren Nutzen: Wenn es zu einem Ernstfall kommt, kann der Arzt wichtige Notfalldaten direkt von der Karte abrufen - das kann Leben retten! Aber nicht nur bei Notfällen ist mehr Vernetzung sinnvoll: Wenn der Arzt in einer digitalen Übersicht sofort alle Arzneimittel, die sein Patient einnimmt, angezeigt bekommt, ist das ein großer Fortschritt. (...)
(...) Im Gegensatz zu Ihren Ausführungen hat die Regierungskoalition strikte Grenzen gesetzt, was die Spezialdienste angeht. So wird die Bundesnetzagentur ermächtigt, die Einhaltung der Netzneutralität hinsichtlich Telekommunikationsunternehmen zu überwachen. Es wird also eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, die Netzneutralität zu gewährleisten. (...)
(...) Durch die eng gesteckten Voraussetzungen für eine Förderung soll eine sichere Altersvorsorge garantiert werden können. Die getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Altersvorsorge erlauben dem Gesetzgeber ein gewisses Maß an Kontrolle über Altersvorsorgeprodukte, um mögliche Unwägbarkeiten wie beispielsweise bei anderen privaten Vorsorgemaßnahmen, die außerhalb des Rahmens, der im AltZertG festgelegt wurde, getroffen werden, stets berücksichtigt werden müssen. So kann beispielsweise bei spekulativen Investitionen eine komplette Altersvorsorge wegbrechen. (...)
(...) Eine Cannabis-Freigabe hätte auch schlimme Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Ich warne beispielsweise vor dem Gruppendruck bei jungen Leuten, auch solche Drogen zu konsumieren, um "in" zu sein. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2015 über www.abgeordnetenwatch.de. Hinsichtlich der Fragestellungen zum Thema Netzneutralität stehe ich zu den Absprachen, die hierzu im Koalitionsvertrag getroffen wurden. Dort heißt es: (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2015 via „abgeordnetenwatch.de“. Im Bereich des Zivilprozessrechts, speziell zur Vertretungsbefugnis von Inkassounternehmen vor den Gerichten gibt es keine neuerlichen Überlegungen. Nach der aktuellen Rechtslage (und das ist bereits seit Jahren so) gibt es für Inkassounternehmen keine privilegierten Vertretungsberechtigungen vor Gericht. (...)