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Alexander Hoffmann
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Frage von Lukas H. •

Frage an Alexander Hoffmann von Lukas H. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Hoffmann,

nutzen Sie selbst WhatsApp, den Facebook Messenger oder einen der verschlüsselten Alternativen wie Threema oder ähnliche? Dann verstoßen Sie mit ziemlicher Sicherheit bereits jetzt gegen die AGBs ihres Telefonanbieters (siehe https://netzpolitik.org/2015/unser-report-deckt-auf-verletzungen-der-netzneutralitaet-sind-in-deutschland-schon-jetzt-eher-die-regel/).

Ich möchte Sie aber nicht wegen eines AGB-Verstoßes ankreiden, den praktisch jeder Smartphone-Nutzer durchführt. Viel wichtiger ist mir, auf das Problem des 2-Klassen Internets hinzuweisen. Außerdem interessiert es mich, Ihre Position zum Thema Netzneutralität zu erfahren.

Sollten Sie, so wie ich, für ein freies und diskriminierungs-freies Internet sein, würden Sie in unser beiden Namen ein gutes Wort für das freie Internet bei Ihrem Fraktionskollegen Günther Oettinger einlegen, der sich in diesen Tagen mit diesem Thema beschäftigt?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Hahmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.03.2015 über www.abgeordnetenwatch.de. Hinsichtlich der Fragestellungen zum Thema Netzneutralität stehe ich zu den Absprachen, die hierzu im Koalitionsvertrag getroffen wurden. Dort heißt es:

"Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.
Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen. Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von "Managed Services" verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer werden wir dagegen gesetzlich untersagen."

Wie Sie sehen, hat sich die Koalition bereits im Vorfeld der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages intensiv mit der Fragestellung beschäftigt und eine klare Position eingenommen. Für das offene Internet soll künftig eine klare Regel der Neutralität gelten, d.h. alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete sollen gleich behandelt werden. Damit sollen Internetnutzer erstmals ein Recht auf diskriminierungsfreie Datenübertragung erhalten.

Zusätzlich soll die Erbringung von sogenannten "Spezialdiensten" parallel zum offenen Internet unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Hierunter sollen beispielsweise medizinische Eingriffe durch ortsferne Spezialisten fallen, durch die womöglich Leben gerettet werden können. Hierfür muss eine stabile und schnelle Verbindung gewährleistet sein, um keine Menschenleben zu gefährden. Die inhaltlichen Bestimmungen zum offenen Internet, zu Spezialdiensten und deren Verhältnis zueinander sollen an eine starke Ex-post-Kontrolle durch die Regulierungsbehörden geknüpft werden. Die Regulierungsbehörden sollen darauf achten, dass die Verfügbarkeit und die Qualität von Internetzugangsdiensten nicht durch Spezialdienste beeinträchtigt werden. Darüber hinaus soll durch Berücksichtigung des technischen Fortschritts durch die Regulierungsbehörden die Qualität des Internetzugangs auf dem aktuellen Stand bleiben und bei Bedarf angepasst werden. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist die in der Koalition vereinbarte Lösung der Fragestellung meiner Meinung nach die praktikabelste und vernünftigste.

Die dargelegte Position der Bundestagsfraktion wird natürlich auch an unseren Unionskollegen und EU-Kommissar Günther Oettinger weitergegeben. Hierzu nehmen wir als Bundestagsabgeordnete der Union gerne Rückmeldungen direkt von den Bürgern aus ganz Deutschland auf.

Sehr geehrter Herr Hahmann, ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und verbleibe mit den besten Wünschen!

Ihr
Alexander Hoffmann

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