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Alexander Hoffmann
CSU
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Alexander Hoffmann von Jürgen R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Ich möchte die aktuellen Angriffe auf die Computer-Netze des Deutschen Bundestages zum Anlass nehmen und nochmals auf die mit der Elektronischen Gesundheits-Karte (eKG) verbundene Speicherung der Gesundheitsdaten von 70 Millionen Versicherten in einer zentralen Speicher-Struktur der sogenannten „Telematik-Infrastruktur“ aufmerksam machen.

Ich halte den Aufbau und den Betrieb einer solchen Speicherstruktur für absolut fahrlässig.

Zur Begründung möchte ich eine kleine Auswahl gravierender Datendiebstähle, welche in der jüngeren Vergangenheit geschehen sind, aufzählen. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzten:

• Daten-Diebstahl beim amerikanischen Krankenversicherer Anthem, betroffen ca. 10 Millionen Kunden – FAZ vom 05.02.2015
• Kaspersky Lab – Hersteller von Sicherheits-Software und somit Spezialist für die Abwehr von Hackern wurde selbst Opfer von Hackern – Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2015.
• Deutscher Bundestag – Sie erleben persönlich, was Daten-Diebstahl bedeutet

Nach dem jüngsten Angriff auf das Bundestags-Netzwerk sollte auch dem Laien drastisch klar geworden sein, dass eine solch zentrale Datenstruktur nicht zu verteidigen ist.

Wer weiterhin behauptet eine solche Infrastruktur sei sicher zu betreiben, wie es Bundesgesundheitsminister Gröhe tut, ist entweder unglaublich naiv oder bedient Lobby-Interessen.

Die Gesundheitsdaten von 70 Millionen gesetztlich Versicherten werden per Gesetz allen interessierten Kreisen zugänglich gemacht. Die Beauftragung von ein paar Hackern genügt und man ist am Ziel seiner Datenwünsche !

Ich gehe davon, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik wieder einmal aufzeigen wird was unserer Verfassung entspricht und was nicht.

Stoppen Sie diesen verantwortungslosen Irrsinn der zentralen Datenspeicherung !

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Radinger

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CSU

Sehr geehrter Herr Radinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.06.2015 via "abgeordnetenwatch.de".
Am 1. Januar 2015 hat die elektronische Gesundheitskarte die alte Versichertenkarte abgelöst, denn sie hat folgenden, unbestreitbaren Nutzen: Wenn es zu einem Ernstfall kommt, kann der Arzt wichtige Notfalldaten direkt von der Karte abrufen - das kann Leben retten! Aber nicht nur bei Notfällen ist mehr Vernetzung sinnvoll: Wenn der Arzt in einer digitalen Übersicht sofort alle Arzneimittel, die sein Patient einnimmt, angezeigt bekommt, ist das ein großer Fortschritt. Denn damit können unerwünschte und gefährliche Neben- und Wechselwirkungen besser vermieden werden.

Alle Praxen, Kliniken und Krankenhäuser nutzen mittlerweile digitale Daten. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein eigenes Sicherheitsnetz aufgebaut. Der Datenschutz werde sichergestellt, indem die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen über eine sichere Datenautobahn erfolge. Diese sei nicht vergleichbar mit dem öffentlichen Internet. Die sogenannte Telematikinfrastruktur ist nach BMG-Angaben vom Internet wirksam getrennt.

Die sensiblen Gesundheitsdaten werden demnach verschlüsselt, und zwar bereits bevor sie die Arztpraxis verlassen. Dabei wird gleich mit zwei Schlüsseln gearbeitet: Ähnlich wie bei der Bankkarte muss der Patient die medizinischen Daten mittels seiner Gesundheitskarte und einer PIN freischalten. Der Arzt benötigt für den Zugriff einen zweiten Schlüssel, seinen Heilberufsausweis. Nur auf die Notfalldaten kann ohne PIN zugegriffen werden. Diese sogenannte "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" entspricht nach Angaben des BMG den Vorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik. Zudem werden die Maßnahmen zum Datenschutz laut Bundesgesundheitsministerium laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alexander Hoffmann, MdB

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