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Alexander Hoffmann
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Frage von Sven M. •

Frage an Alexander Hoffmann von Sven M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

im Bundestagsradar des Spiegel habe ich erkennen können, das Sie im Ausschuss "Recht und Verbraucherschutz" engagiert sind.

Im Rahmen eines Zivilprozesses habe ich rein zufällig durch einen Inkassounternhemer erfahren, dass es in Zukunft für Inkassobüros möglich sein soll, den Gläubiger vor Gericht zu vertreten.

Es geht da ja nicht einfach um ein "Wegbrechen" einer Einnahmequelle für Anwälte, sondern es geht darum, dass dann unqualifizierte rechtliche Vertretung vor den Amtsgerichten um sich greift.

Begründung hierfür: die Verbraucherzentralen berichten in einer Studie darüber, dass selbst bei begründeten Forderungen von Inkassobüros sehr häufig unbegründete Nebenforderungen verlangt warden.

Diese Studie des VZBV spricht doch Bände:

http://zap.vzbv.de/45648cb7-7640-45b2-a8ff-f34458e690c9/Inkasso-Auswertung-vzbv-Stand_2014.pdf

Besonders die Kreisgrafik der Auswertung dort.

Nur 1 % der untersuchten Forderungen waren klar berechtigt.

15 % waren unklar.

Der gesamte Rest von 84 Prozent war klar unberechtigt.

Das beweist, dass Inkassobüros in Deutschland derzeit zum großen Teil Rechtsdienstleistungen ausführen, deren Qualität äußerst zweifelhaft sind. Die Folgen daraus, wenn man diesen Unternehmen jetzt auch noch den Zugang zu den Verfahren an Amtsgerichten eröffnet, wären fatal. Hierfür fehlt diesen Unternehmen ganz offensichtlich sowohl die fachliche als auch die ethische Qualifikation.

Angesichts der 84 Prozent ungerechtfertigter Forderungen würde die Möglichkeit einer Klage des Inkassobüros vor dem Amtsgericht als weiteres unlauteres Druckmittel zur Beitreitung nicht bestehender Ansprüche wirken - auch wenn in Wirklichkeit eine Klage gar nicht beabsichtigt wird.

Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren - gleichwohl wie einen Hinweis, ob Ihnen diese Pläne bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Mayer

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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2015 via „abgeordnetenwatch.de“. Im Bereich des Zivilprozessrechts, speziell zur Vertretungsbefugnis von Inkassounternehmen vor den Gerichten gibt es keine neuerlichen Überlegungen. Nach der aktuellen Rechtslage (und das ist bereits seit Jahren so) gibt es für Inkassounternehmen keine privilegierten Vertretungsberechtigungen vor Gericht. Vereinfacht dargestellt gilt nur ab dem Landgericht ein echter Vertretungszwang. Das heißt, man muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, andernfalls werden weder die schriftlichen noch die mündlichen Äußerungen vor Gericht gehört. Anders verhält es sich vor den Amtsgerichten. Hier gilt kein Vertretungszwang, sodass man nach den Grundsätzen zivilrechtrechtlicher Beauftragung bzw. Bevollmächtigung jeden für sich sprechen lassen kann.
Insgesamt kann ich Ihnen insoweit Recht geben, als im Zeitalter der Abofallen und ähnlicher Graubereiche Inkassounternehmen teilweise in ganz großem Stil Forderungen eintreiben. Oftmals scheint hier die Strategie zu sein, dass viele Betroffene anstandslos zahlen. Deswegen hat die Politik in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich die Anforderungen für Vertragsabschlüsse im Internet verschärft. Leider scheint der Phantasie mancher findiger Geschäftemacher aber zum Teil keine Grenzen gesetzt. Durch diese Mahnungspraxis in Massenverfahren mit zwielichtigen Forderungen haben sich die Prozentsätze berechtigter Forderungen gerade in den vergangenen Jahren erheblich verschoben.

Sehr geehrter Herr Mayer, ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein,
wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr

Alexander Hoffmann, MdB

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