Frage von Frank D. • 25.05.2015
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
(...) Fahrbahnen, Rad- und Gehwege stehen grundsätzlich nur den Verkehrsarten offen, für welche sie eingerichtet wurden. (...) Für Radfahrer besteht eine Pflicht, Radwege zu benutzen, wenn diese Wege mit dem Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (getrennter Rad- und Fußweg) ausgeschildert sind. (...)
(...) Die Maut kommt. Es wird keine Mehrbelastungen für inländische Autofahrer geben. (...)
Sehr geehrter Herr Huber,