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Frage von Anton H. •

Frage an Alexander Dobrindt von Anton H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

zunächst beglückwünsche ich Sie, dass Sie Ihr Vorhaben "PKW-Maut für Ausländer" durchsetzen konnten, obwohl Frau Bundeskanzlerin öffentlich erklärt hatte "mit mir wird es keine Maut geben". Dass man sein Vorhaben trotz einer gegenteiligen öffentlichen Erklärung einer Bundeskanzlerin durchsetzen kann, ist für die Demokratie und Politikverdrossenheit ein beachtenswertes Ereignis.

Nun aber zu meiner Frage:

Es geht mir um ein leidiges Thema und zwar betrifft das Verkehrsteilnehmer tierischer Art und deren Halter.

Hundehalter und deren Lieblinge nehmen ja bekanntlich auch am Verkehr teil. Leider scheren sich die allermeisten Hundehalter einen feuchten Kehricht um die Hinterlassenschaften ihrer Hunde und leider haben die allermeisten Hundebesitzer noch nicht einmal ein Tütchen dabei, um die Hinterlassenschaften weg zu machen und nehmen sich auch keines an den extra dafür installierten Tütchenspendern. Ich spreche hier von den allermeisten Hundehaltern, nicht von den wenigeren korrekten.

Die vielen asozialen Hundehalter lassen ihre Hunde sowohl auf Gehwege, als auch auf Grünstreifen, auf Spielplätze und auf Liegewiesen ihr Geschäft verrichten, ohne dass sie das entsorgen. Dass sie ihre Hunde vielfach auch nicht anleinen, ist da beinahe schon eine Randnotiz.

Diese vielen Hundehalter meinen offenbar, dass sie mit ihrer mickrigen Hundesteuer (vielerorts unter 100,- € / Jahr) eine Vollzeitstelle finanzieren, die dafür eingerichtet wurde, ihrem Hündchen rund um die Uhr hinterher zu laufen und die Hinterlassenschaften zu beseitigen.

Da böte sich doch eine sinnvolle Gelegenheit für eine Einnahmen-Erhöhung an, auch wenn die Hundesteuer kommunal erhoben wird:

Die Hundesteuer verhundert- oder verzweihundertfachen, Ordnungswidrigkeitenstrafen verzehnfachen oder/und Kennzeichnungspflicht (analog KFZ-Kennzeichen) für Hundehalter oder/und für Hunde. So hätte man eine realistische Chance auf Verhaltensänderung.

Was meinen Sie dazu?

Vielen Dank!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Erhebung der Hundesteuer fällt, wie sie korrekt anmerken, in die Zuständigkeit der Kommunen. Ich meine, nach dem Prinzip der Subsidiarität werden diese Entscheidungen auch zu Recht vor Ort getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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