Frage an Alexander Dobrindt von Heinz-Josef H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
ich würde gerne folgenden Vorschlag einbringen weiß leider aber nicht wo!! Ich denke es sollte bei der Krankschreibung eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin eine Änderung vorgenommen werden. Wenn ein Arzt eine Krankschreibung ausstellt, sendet er diese an die Krankenversicherung, diese informiert den Arbeitgeber über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit! Diese Info wird neutral gesendet ohne Angabe der Krankheit oder des Arztes. Dadurch erhält der Arbeitgeber sicher die Info das sein Mitarbeiter/in nicht einsatzfähig ist! Ich sehe folgende Vorteile: Es wird sicher gestellt das kein Mitarbeiter/in arbeitet wenn er/sie Arbeitsunfähig ist, ich vermute, das es sehr oft geschieht, das jemand seine Krankschreibung verheimlicht auch unabhängig vom aktuellen dramatischen Fall, ich denke auch an den Manager der z.B. seine psychische Krankheit verdenken möchte, aber auch andere Sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie Zugführer, Berufskraftfahrer, Polizei oder andere.
Ich denke aktuell arbeiten viele Menschen obwohl sie arbeitsunfähig sind!!
Ich sehe hier einen Schutz des Einzelnen aber auch von anvertrauten Personen wie Fluggäste. Hier wäre eine wirksame Maßnahme ohne die ärztliche Schweigepflicht zu tangieren! Ich würde mich freuen wenn dieser Vorschlag eine Überlegung anstößt, und Sie mir helfen eine geeigneten Ansprechpartner nennen können!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Josef Heider