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Alexander Dobrindt
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Frage von Christoph G. •

Wie stehen Sie zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch in Zeiten der Corona-Pandemie als Ausdruck der Demokratie im Vergleich zu autoritären Staaten?

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

eine starke Demokratie muss in allen Zeiten friedliche Demonstrationen aushalten, ganz egal, ob man das jeweilige Thema befürwortet oder nicht. Regierungshandeln hat -bei Minderheiten- schon immer zu Unwillen und Demonstrationen gegen Nato-Doppelbeschluss, Bau von Atomkraftwerken/Wiederaufbereitungsanlage, Klimaschutz (Fridays for Future) und Wirtschaftspolitik (G20-Gipfel) geführt. Bei Gewalt hat der Rechtsstaat energisch einzuschreiten, was in der Vergangenheit nicht immer erfolgte (G20-Gipfel Hamburg, Brandstiftungen in Leipzig-Connewitz, Eingriff in den Schienenverkehr bei Atomtransporten). Hier wurde aber niemals ein generelles Demonstrationsverbot durchgesetzt oder eine Verfassungswidrigkeit der Teilnehmer per se behauptet. Autoritäre Länder verbieten Demonstrationen von vorneherein. Weder in der DDR noch in Rumänien oder Belarus war eine Demonstration genehmigt und erlaubt. In immer mehr Kommunen werden nun per se Versammlungen verboten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Dies gilt selbstverständlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie - Mit der Versammlungsfreiheit gehen allerdings auch bestimmte Pflichten einher. So ist etwa der Veranstalter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann eine Versammlung auch vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Versammlungsbehörden vor Ort und wird nach meiner Erfahrung besonders umsichtig und verantwortungsvoll geprüft und getroffen.

Weitere Regeln, Rechte und Pflichten finden sie unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt

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