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Alexander Dobrindt
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Frage von Ludwig N. •

Frage an Alexander Dobrindt von Ludwig N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

gibt es einen Plan B für den Fall, dass die Maut von der EU-Kommission oder dem Europäischen Gerichtshof für nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt wird?
Wenn ja, wie sieht dieser Plan aus?
Wird die Einführung der Maut bis zur Klärung verschoben, falls es zu einem Vertragsverletzungsverfahren bzw. zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Niederberger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgelegten Mautgesetze beschlossen, die für keinen Autofahrer Mehrbelastungen bringen und die europarechtskonform sind.

Wenn die Europäische Kommission jetzt die Auseinandersetzung sucht, werden wir sie auch führen und nachweisen, dass wir hier europarechtskonforme Gesetze beschlossen haben. Wir verhalten uns in jeder Hinsicht rechtsstaatskonform.

Das heißt natürlich auch, dass wir die Entscheidung der Europäischen Union, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, ernst nehmen und das Ergebnis abwarten werden. Klar ist aber, dass wir die Auseinandersetzung hart führen werden, um unserem Recht auf einen Systemwechsel nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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