Frage an Alexander Dobrindt von Josef T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
laut einem kürzlich erschienen Artikel in der SZ ( http://www.sz-online.de/ratgeber/passives-kiffen-kann-zu-fahrverbot-fuehren-2893572.html ), scheint es bereits zu genügen, jemandem den Führerschein zu entziehen und ihn zu einer MPU aufzufordern, wenn dieser zuvor auch nur unbeabsichtigt relativ geringe Mengen Cannabisrauch passiv eingeatmet hat. Meiner Meinung nach ließe sich dies beim Besuch einer Discothek oder Musikveranstaltung gar nicht explizit verhindern, denn wer weiß schon so genau, was der Neben- oder Hintermann gerade raucht?
Ich sehe das rechtsstaatliche Grundprinzip der BRD verletzt, wenn eine Person auf Grund einer Situation bestraft wird, in welche sie ohne eigenes Verschulden hineingerutscht ist, einfach auf Grund des Verhaltens unbekannter Dritter.
Deshalb möchte ich Ihnen hierzu einige Fragen stellen:
1) Sehen Sie sich in der Rolle als Gesetzgeber nicht in ihrer Pflicht, für klare juristische Verhältnisse zu sorgen? Es sollte doch möglich sein, die Grenzwertkommission zu beauftragen, einen wissenschaftlich nachvollziehbaren Grenzwert für THC festzulegen, der sich an dem Gefährdungspotential der aktuellen 0,5 Promille Grenze des Alkohols orientiert?
2) Laut meinen Recherchen gilt momentan eine 1,0 ng/ml THC im Blut als Grenze, was jedoch - wie man in diesem Beispiel sieht - wohl eher als Nulltoleranzgrenze zu sehen ist. Sind solch strenge Grenzwerte Teil der Drogenprävention der Bundesregierung und falls ja, ist die Politik hiermit nicht weiter über das Ziel hinausgeschossen?
3) Die Druid Studie, welche sich unter anderem intensiv mit dem Thema Einfluss von Medikamenten und Drogen im Straßenverkehr beschäftigt hat, ist bereits vor fast 2 Jahren zu Ende gegangen. Wann werden die neuen Erkenntnisse auch in der Rechtsprechung Anklang finden?
mit freundlichen Grüßen
Josef Thielmann