Frage an Alexander Dobrindt von John P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dobrint,
wie ich aus den Medien erfahren habe streben Sie ein Verbot neben der NPD auch der Linken an.
Ist Ihnen bewußt auf welche Seite Sie sich da stellen?
Haben Sie sich einmal gefragt, wer während der unssligen NS- Zeit auf welcher Seite stand und wer gemordet hat.Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, beide Partein in einen Topf zu tun?
Bin auf Ihre Antwort gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
John Paetke
Sehr geehrter Herr Paetke,
die Linken haben ausreichend in der jüngsten Vergangenheit die notwendigen Bedingungen für eine Überprüfung des Verbotes ihrer Partei selbst zu verantworten, in dem sie mehrfach ihr kommunistisches Gedankengut bis heute nicht abgelegt haben. Ich erinnere hier beispielsweise an das fragwürdige Pamphlet der Vorsitzenden der Partei, Frau Gesine Lötzsch, „Wege zum Kommunismus“ oder auch die durch einige Politiker der Linksfraktion unwürdige Verzerrung der brutalen Realität des sozialistischen Systems zum Mauerbau vor 50 Jahren.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 21, Absatz 2, lässt diesbezüglich keinen Interpretationsspielraum. Denn eine Partei, die in ihren Zielen die Absicht hat, den freiheitlich-demokratischen Grundgedanken in unserem Staat zu untergraben, diesen auszusetzten und abzuschaffen ist und bleibt verfassungswidrig.
In unserem demokratischen Rechtsstaat darf kein Platz für Extremismus jeglicher Art sein. Aus diesem Grunde fordere ich eine flächendeckende Beobachtung der Linkspartei und das Verbot der NPD.
Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt erklärend dargestellt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB