Albert Weingartner
FDP
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Frage von Thomas W. •

Frage an Albert Weingartner von Thomas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weingartner,

mit den grundgesetzlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform geht Beamten-Besoldungsrecht in die Länderzuständigkeit über. Hierzu, und zum öffentlichen Dienstrecht, habe ich 3 Fragen:

1. Beabsichtigt die Berliner FDP landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht (z.B. Absenkung der Besoldungshöhe auf 90% analog zum AnwTV für Tarifbeschäftigte)?
2. Welche Ziele bestehen seitens der Berliner FDP hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Beschäftigten im Personalüberhang? Wird weiterhin an der Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte festgehalten?
3. Welche Positionen vertritt die Berliner FDP hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht (Stichworte: Gesundheitsfonds, Private Krankenversicherung)?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wagner,

die FDP will das Berliner Besoldungsrecht reformieren. Ziel müssen dabei Regelungen sein, die mit anderen Bundesländern vergleichbar sind. Die jeweiligen Laufbahnanforderungen sollen weiterhin berücksichtigt werden, so z.B. die gestaffelte Altersgrenze. Als Liberale lehnen wir pauschale Einschnitte, wie die Senkung der Besoldung um 90 % für alle Lohngruppen als undifferenziert ab. Gleichwohl müssen nachteilige Ausstattungsvorsprünge beseitigt werden. Zum Beispiel kritisiert der Rechnungshof seit Jahren die hohe Anzahl von Frühestpensionen in Berlin. Die FDP möchte deshalb die Mindestdienstzeit von fünf auf 12 Jahre erhöhen und die Mindestversorgung für Frühestpensionäre auf das Rentenniveau absenken, soweit die Dienstunfähigkeit nicht auf einem qualifizierten Dienstunfall beruht.

Die notwendige Staatsaufgabenkritik und der einhergehende Verwaltungsumbau, werden durch Beschäftigungssicherungsvereinbarungen unmöglich. Ebenso wie eine sinnvolle Personalpolitik, z.B. Neueinstellungen in stärker belasteten Verwaltungen oder Personalabbau bei wegfallenden Aufgaben. Ferner werden Beschäftigte in unteren Lohngruppen durch spürbare Einkommensverluste erheblich belastet. Die FDP fordert eine umfassende Aufgabenkritik mit entsprechendem Stellenabbau. Die Mitarbeiter sollen wieder über ein angemessenes Gehalt verfügen, das jeder durch zusätzliche leistungsbezogenen Prämien steigern kann.

Welche Positionen vertritt die Berliner FDP hinsichtlich der Auswirkungen der Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht?

Auch wenn das Beamten-Besoldungsrecht in den Zuständigkeitsbereich der Länder überführt worden ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung des Beihilferechts absehbar. Die FDP spricht sich auch grundsätzlich für die Beibehaltung der Beihilfe aus.

Hinsichtlich der schwarz-roten "Gesundheitsreform" an sich sind wir Liberalen sehr kritisch. Wir halten weder die Bürgerversicherung der SPD noch die Kopfpauschalen der CDU für zukunftsweisende Modelle. Sie führen zu einer Einheitszwangversicherung, die die Bürger bevormundet. Und der jetzt vermeintlich erzielte Kompromiss (Gesundheitsfonds) geht genauso in die falsche Richtung.

Die FDP setzt sich für eine schrittweise Umwandlung aller Krankenversicherungen in private Versicherer aus. Jede Bürgerin und jeder Bürger unterliegt dann einer grundsätzlichen Pflicht zur Versicherung, aber keiner Pflicht zur Zwangsmitgliedschaft im GKV-System heutiger Prägung.

Eine Pflicht zur Versicherung einer Basisversorgung ermöglicht eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und eröffnet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz darüber hinaus frei nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Die Anbindung der Gesundheitskosten an die Lohnzusatzkosten muss aufgehoben werden, damit sich die Wachstumskräfte des Gesundheitswesens entfalten können und das Wirtschaftswachstum nicht durch steigende Lohnzusatzkosten gelähmt wird.