
Die Fachhochschulreife verlangt einen schulischen Teil und einen Praxisteil, der in Niedersachsen durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder - wie Sie treffend schrieben - durch Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes abgeleistet werden kann.