Frage an Adam Bednarsky von Hardy S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zur längst überfälligen Umsetzung des Artikels 138 der Weimarer Verfassung von 1919 (Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche)?
Sehr geehrter Herr S.,
Für mich und meine Partei DIE LINKE gilt: Die Gedanken sind frei und die Religionsfreiheit ein hohes Gut. Ein hohes Gut ist für uns ebenfalls die Gleichberechtigung. Das heißt einerseits, dass niemand aufgrund ihres oder seines Glaubens diskriminiert werden darf, aber andererseits auch, dass niemand Privilegien haben sollte. Wir werden daher die Gewährleistung der Religionsfreiheit und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften bei gleichzeitiger Trennung von Staat und Kirche sicherstellen. Wir stehen zum mittlerweile 100-jährigen Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Privilegien, die nur einigen Religionsgemeinschaften zukommen, wollen wir abschaffen. Alles andere wäre unfair gegenüber anderen Religionsgemeinschaften und Konfessionslosen. Zur Religionsfreiheit gehört auch, jede Religionsgemeinschaft zu jeder Zeit auch wieder verlassen zu können. Die Verwaltungsgebühr des Kirchenaustritts ist daher von den Kirchen zu tragen und nicht von den Austretenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Adam Bednarsky