Frage an Adam Bednarsky von Hans-Jürgen E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Bednarsky,
mit der Zusendung der Unterlagen der Amtlichen Wahlbenachrichtigung habe ich im gleichen Umschlag einen Flyer eines Kandidaten meines Wahlkreises erhalten, der dafür wirbt, ihn per Briefwahl zu wählen.
Meine Fragen sind:
Muss die versendende Behörde nicht strikt auf Parteien-Neutralität achten?
Ist vor diesem Hintergrund die Beilage der Wahlwerbung eines einzelnen Kandidaten zur Amtlichen Wahlbenachrichtigung zulässig?
Wer steuert im zuständigen Wahlamt, welche Wahlwerbungen welcher Amtlichen Wahlbenachrichtigung beigelegt werden?
Mit freundlichen Grüßen
H. E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme diese Problematik sehr Ernst und werden dazu das Amt für Statistik und Wahlen befragen. Diese Behörde muss natürlich strikt auf Neutralität achten und darf in ihren amtlichen Briefen keinerlei Wahlwerbung machen. Bitte wenden Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner der Stadt Leipzig unter: statistik-wahlen@leipzig.de. Die Steuerung obliegt der derzeitigen Amtsleiterin Frau Dr. Andrea Schultz.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Adam Bednarsky