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Achim Post
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Frage von Holger G. •

Sind die Zinsen für den „Doppel-Wums“ und das Sondervermögen Bundeswehr -also Kredite über rd. € 300 Mrd.- im Haushalt 2023 enthalten ?

Sehr geehrter Herr Post,

Für obigen Krediten werden Zinsen über rd. 15 Mrd p.a. Fällig. Wenn sie eingeplant sind, in welcher Haushaltsposition kann ich sie finden.
Wo kann ich die Tilgung entdecken. Welche Laufzeit ist überhaupt für die Rückführung vorgesehen. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren wären dies € 60 Mrd. Im Jahr. Also reden wir über € 65 Mrd. P.a. Dies bei einem Gesamthaushalt von rd. € 500 Mrd. p.a. Das erscheint mir alles mehr als unwahrscheinlich
.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Bundeswehr werden über das „Sondervermögen Bundeswehr“ finanziert. Die 200 Milliarden Euro für die Gas- und Strompreisbremse werden über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung gestellt. Die dafür jeweils aufgenommenen Kredite sind somit nicht Teil des eigentlichen Bundeshaushaltes. Gleichwohl gibt es in beiden Fällen Wirtschafts- und Tilgungspläne, die eine transparente und parlamentarisch kontrollierte Mittelverwendung ebenso festlegen wie die Rückführung der Kredite anhand klarer Fristen.

Angesichts der neuen enormen Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine und der damit verbundenen Zeitenwende halte ich sowohl die verstärkten Investitionen in die Ausrüstung der Bundeswehr als auch den Abwehrschirm gegen die hohen Energiepreise für dringend notwendig, um unser Land möglichst gut und sicher durch diese schwere Zeit hindurch zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Post

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