Frage an Achim Post von Andreas P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Warum haben Sie für eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkel-Kastration gestimmt?
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema betäubungslose Ferkelkastration.
Für mich ist besonders wichtig, dass die Lebensbedingungen von Nutz-, Heim- und Wildtieren nachhaltig und kontinuierlich verbessert werden.
Der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt hat in seiner Amtszeit versäumt, die Voraussetzungen für die im Tierschutzgesetz 2013 vorgegebene schmerzfreie Ferkelkastration zu schaffen. Der Deutsche Bundestag musste aus diesem Grund die Initiative ergreifen und in letzter Minute einen Gesetzestext vorlegen.
Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, diese Gesetzesänderung mitzutragen. Im parlamentarischen Willensbildungsprozess wurde jedoch deutlich, dass es derzeit keine Alternative gibt, die die gegenwärtige Praxis flächendeckend in Deutschland ablösen könnte. Wäre es nicht zu einer Fristverlängerung gekommen, hätte es in Deutschland zu massiven Strukturbrüchen bei den deutschen Sauenhalter*innen kommen können. Dies hätte zur Folge haben können, dass Millionen Ferkel über Tausend Kilometer aus Ost- und Nordeuropa importiert und nicht nach deutschen Tierschutzstandards kastriert worden wären. Aufgrund des europäischen Binnenmarktes wäre dies zwar zulässig, unter Tierschutzaspekten jedoch mehr als bedenklich gewesen. Nur wenn die Ferkelerzeugung in Deutschland bleibt, kann souverän über Tierschutzstandards entschieden werden. Vor diesem Hintergrund haben sich nahezu alle Sachverständigen in der Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 26. November 2018 für die Fristverlängerung ausgesprochen.
Eine bloße Fristverlängerung war für mich und für meine Fraktion jedoch keinesfalls ausreichend. Anders als CDU/CSU und FDP im Jahr 2012 haben wir nun im Gesetz Sicherungen eingebaut, die garantieren, dass nach zwei Jahren Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration flächendeckend zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird verpflichtet, die bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und im Rahmen einer Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Alternativmethoden flächendeckend zu schaffen, z. B. durch die Entwicklung und Bereitstellung von Schulungsprogrammen, durch die Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung von notwendigen Narkosegeräten und durch entsprechende Aufklärungskampagnen.
Die Diskussion um die Versäumnisse des BMEL im Zusammenhang mit der Ferkelkastration hat die SPD zudem dazu genutzt, einen Paradigmenwechsel in der Nutztierhaltung einzufordern und klare Verabredungen unter den Koalitionsfraktionen zu treffen. Wir fordern in einem Entschließungsantrag unter anderem das BMEL dazu auf, bis Mitte der Legislaturperiode die Nutztierstrategie weiterzuentwickeln, das Töten von Eintagsküken so schnell wie möglich zu beenden sowie Lösungen für nicht-kurative Eingriffe, wie das Kürzen von Ringelschwänzen und das Enthornen von Rindern, vorzulegen.
Spätestens Ende 2019 werden meine Fachkolleg*innen aus dem zuständigen Landwirtschaftsausschuss prüfen, ob den Forderungen des Entschließungsantrags Rechnung getragen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Post