Frage an Achim Post von Reinhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter, gemeinhin auch Volksvertreter genannt. Ich gehe davon aus, daß Sie sich dieses Auftrages bewusst sind, die Interessen des VOLKES zu vertreten.
Meine Fragen betreffen die Vorratsdatenspeicherung und das sogenannte Freihandelsabkommen TTIP.
Zu 1)
Am morgigen Freitag wird im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Wie werden Sie abstimmen und welche Begründung gibt es von Ihnen dafür?
Zu 2)
Am Samstag, den 10. Oktober fand in Berlin die bisher größte Demo gegen TTIP, CETA und ähnlich gelagerte Abkommen statt. In den Medien wurde versucht, dieses Ereignis klein zu reden bzw. die Demonstranten in die rechte Ecke zu stellen. Auch von der Politik war bisher wenig zu vernehmen, daß man bereit ist, sich mit den Anliegen der Bürger zu beschäftigen. Es werden nur die vermeintlichen Vorteile aufgezeigt, Beispiel die Anzeigenkampagne des Herrn Gabriel oder die Aussagen in der Bundespressekonferenz. Ich hätte gerne Ihre persönlich Einschätzung dazu gewusst.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Rödenbeck,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email vom 15. Oktober 2015. Gerne möchte ich untenstehend auf Ihre Fragen eingehen.
1. Ich habe dem am 16. Oktober 2015 beschlossenen Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zugestimmt. Das Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist es, staatliche Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten zu stärken. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch klare und strenge Regelungen umfassend geschützt werden. Das Gesetz soll zudem – so wie es die SPD beschlossen hat – hinsichtlich seiner Wirksamkeit, aber auch der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach 36 Monaten überprüft werden.
2. Zurzeit steht keine Abstimmung im Deutschen Bundestag über das CETA-Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada an.
- Der fertige Verhandlungstext des Abkommens wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium bringt dabei im Rat der Handelsminister der EU insbesondere Änderungsvorschläge für ein neues Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) im Rahmen des Investorenschutzes ein.
- Der Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, und das Europäische Parlament werden frühestens Anfang/Mitte 2016 über das Abkommen entscheiden.
- Dann erst kann das Abkommen in Kraft treten. Sollte es ein gemischtes Abkommen sein, müssten alle 28 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren. In Deutschland müssten der Deutsche Bundestag und Bundesrat über das Abkommen abstimmen. Das würde voraussichtlich erst 2017 der Fall sein.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Post