Fragen und Antworten



Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.

Richtig ist: Deutschland trägt - auch als Konsequenz seiner Geschichte - eine besondere Verantwortung dafür, für Frieden einzustehen. Richtig ist aber auch: Wladimir Putins Russland hat den Krieg erneut nach Europa getragen.
Abstimmverhalten
Keinen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einsetzen (Beschlussempfehlung)
Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Weitere Beteiligung der Bundeswehr im Kosovo (KFOR)
Über Konstantin von Notz
Konstantin von Notz schreibt über sich selbst:

Seit 2009 Mitglied des Bundestages und des Innenausschusses. 2009 bis 2013 Sprecher für Innenpolitik und Sprecher für Netzpolitik, Obmann in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. 2013 bis 2025 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. 2013 bis 2017 Obmann im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode „NSA/BND“ und Sprecher für Religionspolitik. 2017 bis 2021 stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode „Berliner Breitscheidplatz“. Seit 2017 Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Bis 2021 stellvertretender Vorsitzender, 2021 bis 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und ordentliches Mitglied im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat (Art. 53a GG).