Fragen und Antworten
(...) Ein Gutachterausschuß legt eine Spanne fest, zu dem das Land angekauft werden kann. Falls es zu keiner Einigung kommt, der Eigentümer nicht verkaufen will, die Baumaßnahme aber aus gesamtbremischen Interesse notwendig ist, kann als letztes Mittel auch ein Enteignungsverfahren betrieben werden. Auch hier allerdings wird dann der vom Gutachterausschuß festgestellte Betrag gezahlt. (...)
(...) Dies heißt aber nicht, dass die Eigentümer enteignet werden sollen. Die Bauträger, die bei einer Ausschreibung dieser Entwicklungsmaßnahme den Zuschlag bekommen würden, müssen das Land zu einem angemessenen Preis erwerben. Die künftigen Eigentümer der Häuser/Wohnungen finanzieren mit dem Kaufpreis die Infrastrukturmaßnahmen (Erschließung, Kindergarten, Spielplatz etc.) mit. (...)