Dieter Focke
CDU
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Frage von Christine Dr. M. •

Frage an Dieter Focke von Christine Dr. M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Focke!

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Habe ich Sie recht verstanden, daß für die Entwicklungssatzung Osterholzer Feldmark nicht enteignet wird?

In Erwartung einer klärenden Antwort,
Dr. Christine Menges.

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Menges,

Ziel einer Entwicklungsmaßnahme ist nicht die Enteignung, sondern die Bereitstellung von Bauland zu vernünftigen Preisen (keine Spekulationsgewinne). Ein Gutachterausschuß legt eine Spanne fest, zu dem das Land angekauft werden kann. Falls es zu keiner Einigung kommt, der Eigentümer nicht verkaufen will, die Baumaßnahme aber aus gesamtbremischen Interesse notwendig ist, kann als letztes Mittel auch ein Enteignungsverfahren betrieben werden. Auch hier allerdings wird dann der vom Gutachterausschuß festgestellte Betrag gezahlt.

Bei den bisher in Bremen betriebenen Entwicklungsmaßnahmen ist mir allerdings kein Fall einer Enteignung bekannt.

Gesetzliche Grundlage für das Betreiben einer Entwicklungsmaßnahme ist im übrigen ein Bundesgesetz. In allen Bundesländern wird dieses Instrument eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Focke MdBB
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
CDU-Bürgerschaftsfraktion