Dieter Focke
CDU
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Frage von Christine Dr. M. •

Frage an Dieter Focke von Christine Dr. M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Focke!

In der Bürgerschaftssitzung vom 20.3.07 sagten Sie, es werde jetzt nicht die Bebauung der Osterholzer Feldmark angefangen. Die Planung sei nur für eventuellen zukünftigen Bedarf da.
Diese "Baulandbereitstellung" koste den Staat nichts. Sie führten aus, sie "hätten eine Entwicklungssatzung daraus gemacht" und wer Ahnung von der Sache hätte wüßte, das die Kosten für die Infrastruktur daraus bezahlt würden und nicht vom Staat.

Sie sagen damit, die Kosten für Ihren "politischen Willen" haben die derzeitigen Eigentümer zu bezahlen, da sie enteignet werden sollen dafür. Wer Ahnung von der Sache hat, der weiß, das eine Baulandbevorratung, wie Sie sie fordern, nicht mit einer Enteignung zulässig ist.

Das zu den Tatsachen. Erklären Sie mir doch bitte, wie ausgerechnet die CDU dazu kommt, Enteignungen als Mittel zur Staatssanierung zu betreiben. Sind das nicht DDR-Manieren?

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Menges,

vielen Dank für Ihre Frage zur Osterholzer Feldmark. Es ist richtig, dass die Osterholzer Feldmark im Zuge einer Entwicklungsmaßnahme entwickelt werden soll. Dies heißt aber nicht, dass die Eigentümer enteignet werden sollen. Die Bauträger, die bei einer Ausschreibung dieser Entwicklungsmaßnahme den Zuschlag bekommen würden, müssen das Land zu einem angemessenen Preis erwerben. Die künftigen Eigentümer der Häuser/Wohnungen finanzieren mit dem Kaufpreis die Infrastrukturmaßnahmen (Erschließung, Kindergarten, Spielplatz etc.) mit. An dem Entwicklungsgebiet Borgfeld können Sie sehen wie gut so etwas funktioniert.

Eine Baulandbevorratung wird nicht betrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Focke