Frage an Andreas Beier von Jutta S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betreff: Letzte Antwort von Herrn Beier zu Volksentscheiden
Lieber Herr Beier,
warum sagen die Parteien es ist nicht zulässig, rechtlich, wenn das Volk mitbestimmen würde? Zu dumm halten ich und mein Mann uns nicht über etwas abzustimmen, wenn wir uns unsere eigene Meinung darüber gebildet haben.
Viele Grüße
J. S.
Liebe Frau S.,
die Ansichten der Demokratiegegner/innen bzw. der etablierten Parteien sind vielfältig:
Die Grundrechte dürfen nicht durch einen Volksentscheid abgeschafft werden (das ist Unsinn, denn das GG postuliert die Bestandsgarantie dieser Grundrechte).
Auch wenn ein Volksentscheid zustande käme, müsse man trotzdem die Legislative über das Gesetz abstimmen lassen, nur diese darf Gesetze erlassen (das kann die Legislative doch trotzdem machen).
Aufgrund des Föderalismus muss in allen Bundesländern separat abgestimmt werden, was nicht möglich sei (bei Bundestagswahlen geht dies, warum nicht bei Volksentscheiden?).
Davon steht nichts im Grundgesetz, mann müsste dieses ändern (als Parteipolitiker/in sollte man zumindest Art. 20 kennen).
Ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz hat eine höhere Legitimation als eines von der Legislative beschlossenes, weshalb nur eine "höhere" Instanz diesen Volksentscheid wieder rückgängig machen kann und diese Instanz gibt es nicht (das ist auch Unsinn, die EU-Gesetzgebung steht über dem Deutschen Bundestag und der BPräsident kann auch Gesetze ablehnen).
usw.
Im Grunde wollten die Gründungsväter des Grundgesetztes, dass das deutsche Volk auch abstimmt. Die etablierten Parteien haben dies aber verhindert, vor den Wahlen sagen alle, dass sie Volksentscheide wollen, in der Legislaturperiode ist es dann wie jedes Mal vergessen.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Beier