Frage an Andreas Beier von Matthias K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Beier,
vielen Dank fuer die schnellen ausfuehrlichen Antworten!
Der Einsatz von GVO kann unsere Umwelt und Nahrung nachhaltig veraendern, deshalb wuerde mich noch interessieren wer Ihrer Meinung nach fuer den Schaden durch GVO Verunreinigungen aufkommen soll. CDU/CSU planen ja den Staat in die Pflicht zu nehmen fuer solche Faelle. Rot-Gruen will es ja bei der Haftung des GVO-Landwirts belassen.
Wenn Sie den Grenzwert (0,9%) fuer bedenklich halten, waeren mit Ihnen 0,0% durchzusetzen?
Nochmal herzlichen Dank , Matthias Kindtner
Sehr geehrter Herr Kindtner,
es freut mich, dass ich Ihnen als Nicht-Umweltfachmann wenigstens annähernd brauchbare Antworten geben konnte.
Im Bereich der Umweltpolitik werden in diesem Sachverhalt grundsätzlich zwei Prinzipien angewendet: Verursacherprinzip und/oder Allgemeinheit.
Meiner Ansicht nach ist im vorliegenden Sachverhalt der Verursacher zu belangen. Bedacht werden muss aber, dass der Staat eine Mitverantwortung trägt, wenn er Verunreinigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (oder EU-Richtlinien) zulässt. Insofern kann ich Ihnen keine konkrete Antwort geben: die Landwirte sind zu belangen, der Staat muss aber ebenfalls für die Verunreinigungen aufkommen. Eine Regelung 75 (Landwirt) 25 (Staat) o. ä. wäre zu überlegen.
GVO könnten bei Kleinkindern Veränderungen im Organismus hervorrufen, da diese noch nicht voll entwickelt sind. 0,00 Prozent sind vertretbar, da die langfristigen Folgen von GVO nicht absehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Beier